Beschluss:
Der Amtsausschuss des
Amtes Föhr-Amrum beschließt, zunächst bis zum Ablauf des Schuljahres 2021/2022
(31.07.2022), die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der
Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Für die Deckung der
Kosten für die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit im Rahmen der
Inanspruchnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der
Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr wird
derzeit ein Verpflegungsentgelt in Höhe von 2,68 Euro pro Mahlzeit berechnet.
Dieser Betrag entspricht ausschließlich dem reinen Portionspreis des
Essensanbieters.
Der Essensanbieter
teilt mit Schreiben vom 23.11.2020 mit, dass aufgrund gestiegener Lebensmittel-
und Energiepreise zum 01.01.2021 eine Preisanpassung auf 3,00 EUR (brutto) je
Mittagessen notwendig ist. Dies wiederum erfordert die Anpassung des Verpflegungsentgelts und eine dementsprechende Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.
Darüber hinaus wird
die in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum vom 17.09.2020
beschlossene weitere Aussetzung der Gebührenpflicht bis zum 31.07.2022 in die
2. Nachtragssatzung eingearbeitet sowie eine redaktionelle Anpassung des § 3
Abs. 5 vorgenommen.
Die Änderungen
wurden in die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig