Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Vertreter des Amtes Föhr-Amrum in der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH wird als Gesellschaftervertreter ermächtigt, für das Amt als Mitglieder des Aufsichtsrats, die der Mehrheitsgesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH in den Aufsichtsrat entsenden darf (§ 8 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH), Frau Heidi Braun, Herrn Johannes Siewertsen, Herrn Volker Broekmans und Herrn Dr. Andreas Raschzok zu entsenden. Über die Bestellung der vom Amt Föhr-Amrum in den Aufsichtsrat zu entsendenden Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats wird rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung, in der die Bestellung der Ersatzmitglieder erfolgt, entschieden.   


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Amtsausschuss hat am 17.09.2020 die Beteiligung des Amtes Föhr-Amrum an der Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH beschlossen und Herrn Amtsdirektor Christian Stemmer als Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestellt (Vorlage Amt/000341).

 

Am 25.11.2020 fand die Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH durch das Amt Föhr-Amrum und die amtsangehörigen Gemeinden statt. In der anschließenden Gesellschafterversammlung bestimmten die Gesellschaftervertreterinnen und -vertreter Herrn Amtsdirektor Christian Stemmer zum Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung soll der Aufsichtsrat der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH geschaffen und dessen Mitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags aus sieben Mitgliedern. Das Amt Föhr-Amrum als Mehrheitsgesellschafter ist berechtigt, vier Mitglieder und für jedes der vier Mitglieder ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden (§ 8 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags). Die Inselgemeinden als Minderheitsgesellschafter wählen die weiteren drei Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für jedes der drei Mitglieder ein Ersatzmitglied (§ 8 Abs. 2 und 4 des Gesellschaftsvertrags).

 

Die Geschäftsführung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH schlägt vor, für das Amt Föhr-Amrum als Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Heidi Braun, Herrn Johannes Siewertsen, Herrn Volker Broekmans und Herrn Dr. Andreas Raschzok zu benennen. Durch Beschluss des Amtsausschusses soll der Vertreter des Amtes in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, die genannten vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.  

 

Über die Bestellung der vom Amt Föhr-Amrum in den Aufsichtsrat zu entsendenden vier Ersatzmitglieder entscheidet der Amtsausschuss gesondert. Die Geschäftsführung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH wird dem Amtsausschuss rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung, in der die Bestellung der Ersatzmitglieder erfolgt, einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig