Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.       Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.


zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

1.      Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines neuen Standortes für die Einrichtung des Paritätischen Hauses Schöneberg und für ein Projekt zum „Betreuten Wohnen“ für ältere Menschen mit 26 Wohneinheiten.

1.1 Ausweisung eines Sondergebietes für die beiden oben genannten Nutzungszwecke;
1.2 Ausweisung einer privaten Grünfläche westlich des Sondergebietes;
1.3 Regelung der Bebauungsansprüche in den Bereichen unmittelbar angrenzend an die
      Sondergebietsfläche und die Grünfläche;
1.4 Festlegung eines Maßes der Nutzung für die hochbaulichen Anlagen in maximal
      2-geschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss auf der
      Sondergebietsfläche bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,25;
1.5 Klärung der Erschließung und Regelung des fußläufigen Verkehrs entlang der
      Boldixumer Straße;
1.6 Sicherung der geplanten Nutzungszwecke im Rahmen der planungsrechtlich
       möglichen Regelungen;
1.6. Regelung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.


2.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
      Föhr-Amrum beauftragt.

3.   Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der

      Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger

      erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung de

      Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass die überarbeitete Fassung des städtebaulichen Vertrages zu TOP 12 im nicht-öffentlichen Teil Mitte März eintreffen wird. Dies wurde bei einem Termin in Kiel beim Fachanwalt besprochen. Bei Fragen soll man sich an die Verwaltung wenden. Im April wird dann der Bebauungsplan mit dem Vertrag zusammen beraten. Vorbehaltlich der überarbeiteten Fassung wird abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:  a) und b) zusammen = 7 Ja, 1 Enthaltung

 

StV Nahmens nimmt aus Gründen der Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.