Sitzung: 05.03.2008 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001687
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
zu b) Festlegung der Planungsziele
Für die Planung werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
1.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Verwirklichung eines neuen Standortes für die Einrichtung des Paritätischen
Hauses Schöneberg und für ein Projekt zum „Betreuten Wohnen“ für ältere
Menschen mit 26 Wohneinheiten.
1.1 Ausweisung eines Sondergebietes für die beiden oben genannten
Nutzungszwecke;
1.2 Ausweisung einer privaten Grünfläche westlich des Sondergebietes;
1.3 Regelung der Bebauungsansprüche in den Bereichen unmittelbar angrenzend an
die
Sondergebietsfläche und die
Grünfläche;
1.4 Festlegung eines Maßes der Nutzung für die hochbaulichen Anlagen in maximal
2-geschossiger Bauweise mit
ausgebautem Dachgeschoss auf der
Sondergebietsfläche bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von
maximal 0,25;
1.5 Klärung der Erschließung und Regelung des fußläufigen Verkehrs entlang der
Boldixumer Straße;
1.6 Sicherung der geplanten Nutzungszwecke im Rahmen der planungsrechtlich
möglichen Regelungen;
1.6. Regelung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
2. Mit der Ausarbeitung der
Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
3. Die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger
erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung de
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass die überarbeitete Fassung des städtebaulichen Vertrages zu TOP 12 im nicht-öffentlichen Teil Mitte März eintreffen wird. Dies wurde bei einem Termin in Kiel beim Fachanwalt besprochen. Bei Fragen soll man sich an die Verwaltung wenden. Im April wird dann der Bebauungsplan mit dem Vertrag zusammen beraten. Vorbehaltlich der überarbeiteten Fassung wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: a) und b) zusammen = 7 Ja, 1 Enthaltung
StV Nahmens nimmt aus Gründen der Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.