Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

1.    Die vorliegende Bedarfsanalyse zur Gewerbeflächenentwicklung in der Gemeinde Oldsum, bestehend aus dem Bericht und dem Begleitplan, wird als Arbeitsgrundlage für die folgende Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum beschlossen.

2.    Der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum die Möglichkeit gegeben, zu der Bedarfsanalyse Stellung zu nehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt am westlichen Ortsrand ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit der Entwicklung des Gewerbegebietes soll dem Gewerbeflächenbedarf in der Gemeinde, vor allem von Betrieben, deren Entwicklungsmöglichkeiten am bestehenden Betriebsstandort ausgeschöpft sind, Rechnung getragen werden.

Das Planvorhabenvorhaben wurde bereits mit den Vertretern der Landes- und Kreisplanung erörtert. Hier wurde als Voraussetzung formuliert, dass für die Größenbestimmung des geplanten Gebewerbegebietes die konkreten Bedarfe festzustellen und aufzuzeigen sind sowie die Standortwahl hinsichtlich ggf. alternativer Standorte zu begründen ist.

Daraufhin wurde das Planungsbüro Sven Methner in Meldorf mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse zur Gewerbeflächenentwicklung in der Gemeinde Oldsum beauftragt. Der Entwurf der Bedarfsanalyse liegt nun zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Als Ergebnis der Bedarfsabschätzung kann angenommen werden, dass für einen Planungszeitraum von 10 bis 20 Jahren ein Gewerbegebietsangebot von ca. 1,8 bis 2 ha (einschließlich Erschließungs- und Nebenflächen) für die Gemeinde Oldsum ortsangemessen ist (siehe S. 11 im Bericht).

Hinsichtlich der Standortwahl wurden in der vorliegenden Voruntersuchung die Flächen westlich des Siedlungsgebiets und südlich des Waasterstigs als geeignete Flächen für eine Gewerbegebietsplanung identifiziert (siehe S. 11 im Bericht).

Da die Bedarfsanalyse inhaltlich eng verbunden ist mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum, erfolgt die Abstimmung der Bedarfsanalyse mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum sollen schließlich die baurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbegebietes geschaffen werden.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen