Beschluss: ungeändert beschlossen

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

1.    Von Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken und Anregungen vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen wurde eine Anregung vor­gebracht. Diese bleibt jedoch unbeachtlich, da es sich um Einwände handelt, die nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens, sondern erst im Rahmen des detail­genaueren Bebauungsplanes geregelt werden können (siehe Anlage zur Vorlage).

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Privatpersonen, die Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.  

zu b)  abschließende Beschlussfassung

 

2.  Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „Am Char­lottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen.

 

  1. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzu­geben, wo die Planänderung mit Erläuterungsbereicht während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

Stv Barnert ist bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

Stv Groten erläutert kurz die Vorlage Nr. 1284, 3. Ergänzung.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen