Hinsichtlich des Biikebrennens könne jede Gemeinde individuell entscheiden ob und wann der Haufen entzündet oder geschreddert wird. Die Gemeindevertretung entscheidet sich einstimmig dafür, den Biikehaufen in diesem Jahr abzubrennen. Bis dahin darf weiterhin Schnittgut dort abgegeben werden. Aufgrund der Pandemie darf jedoch beim Abbrennen nur eine Brandwache vor Ort sein.