Beschluss:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1)    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben - hat die Gemeindevertretung wie in der anliegenden Abwägungstabelle (Anlage Nr. 1) geprüft.

 

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben habe, von dem Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Abschließende Beschlussfassung

 

1)    Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum.

 

2)    Die Begründung wird gebilligt.

 

3)    Der Bürgermeister wird beauftragt, die die 11. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Im Anschluss wird Frau Holle Paulsen über das Abstimmungsergebnis informiert.


Frau Holle Paulsen verlässt aus Befangenheitsgründen den Raum.

 

Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000206/3.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 06.08.2019 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen und bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Grundlage geschaffen, die bestehende Nutzung im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung behutsam standortbezogen zu sichern.

 

Die im bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Abwägungstabelle in dem vorliegenden Entwurf zur Beschlussfassung mit Begründung und Umweltbericht berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:   

-

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Holle Paulsen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.