Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.


Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die jetzige Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wrixum vom 20.05.1999 entspricht an mehreren Stellen nicht mehr der Rechtsprechung des OVG. Deswegen ist, um die rechtssichere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu gewährleisten, eine neue Satzung ausgearbeitet worden.

Weiter soll die Satzung dazu dienen, den Sachverhalt der zukünftigen Erhebung von einmaligen Beiträgen klarzustellen.

 

Die Gesetzesänderung der Gemeindeordnung ermöglicht es den Gemeinden zu entscheiden, ob Straßenbaubeiträge erhoben werden sollen oder ob auf die Erhebung verzichtet wird. Die angesprochene Regelung ist allerdings eine sog. Stichtagregelung. D.h. es ist lediglich möglich, auf die Erhebung von Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen zu verzichten, deren sachliche Beitragspflicht nach dem 26.01.2018 entstanden ist. Alle Maßnahmen, deren sachliche Beitragspflicht vorher entstanden ist, müssen nach den zu dieser Zeit geltenden Satzungen abgerechnet werden.

Die Gemeinde Wrixum will vorerst keine Beiträge mehr erheben.

 

Da allerdings noch Straßenbaumaßnahmen vorhanden sind, die abgerechnet werden müssen, empfiehlt es sich die Satzung nicht vollständig aufzuheben, sondern lediglich ihre Anwendung auf Beitragsansprüche, die nach einem bestimmten Zeitpunkt entstanden sind, auszuschließen.

 

Es ist daher ein Satzungsentwurf erstellt worden, der diesem Sachverhalt Rechnung trägt. Zusätzlich eingefügt worden ist der Paragraf 14, der die Entstehung von sachlichen Beitragspflichten hemmt.

 

Durch den Beschluss der Satzung ist eine rechtssichere Erhebung für bereits abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen möglich. Ferner bleiben die Instrumente bei Liquiditätsschwierigkeiten von Beitragspflichtigen (Beitragsstundung oder –verrentung) durch die neue Satzung anwendbar.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Weitere Fragen aus dem Kreis der Gemeindevertretung werden nicht gestellt.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 7 Ja-Stimmen