Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Ältestenrates einstimmig dafür aus, die neuen Tagesordnungspunkte 12 – 19 (ohne TOP 18, der in den öffentlichen Teil verschoben wurde) nicht öffentlich zu beraten.