Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

 


Bürgermeister Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

1      Anlass

 

Für den geplanten Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus ist die Beratungsleistung Bauphysik: Bau- und Raumakustik erforderlich und durch einen geeigneten Auftragnehmer zu erbringen.

 

Zwecks Vergabe der Dienstleistung an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot, wurden am 15.12.2020 vier ausgewählte Unternehmen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 50 UVgO über das Vergabemanagementsystem B_I Medien zur Abgabe eines elektronischen Angebots aufgefordert.

 

2      Grundlagen

 

2.1      Aufforderung zur Angebotsabgabe, einschl. Anlagen, an:

  • Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH (Datum der Aufforderung: 15.12.2020)
  • ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH (Datum der Aufforderung: 15.12.2020)
  • Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG (Datum der Aufforderung: 15.12.2020)
  • TAUBERT und RUHE GmbH (Datum der Aufforderung: 15.12.2020)

 

2.2      Angebot von:

  • Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH (Angebot vom 19.01.2021)
  • ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH (Angebot vom 13.01.2021)
  • Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG (Angebot vom 20.01.2021)
  • TAUBERT und RUHE GmbH (Angebot vom 04.01.2021)

 

2.3      Ergebnis der Prüfung (formal, inhaltlich, rechnerisch) der v.g. Angebote.

 

2.4      Aufklärungsgespräch mit Bieter ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH am 09.02.2021 mit zugehörigem Protokoll inkl. Anlagen

 

3      Formale Angebotsprüfung

 

Die vorgelegten Angebote der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Bieter wurden formal auf Vollständigkeit geprüft.

 

Das Angebot des Bieters Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH wurde unvollständig eingereicht.

Es fehlen folgende Unterlagen:

 

  • Honorarformblatt I.II.3a - Honorarzusammenstellung
  • Honorarformblatt I.II.3b - Anrechenbare Kosten
  • Honorarformblatt I.II.3c - Begründung zur Wahl der Honorarberechnung/-zonen (Bauakustik)
  • Honorarformblatt I.II.3d - Grundleistungen: Leistungsbild und Preisblatt (Bauakustik)

 

Ferner fehlen in den eingereichten Unterlagen folgende Angaben:

 

  • I.II.2 Angebotsanschreiben

Die Netto-Angebotssumme der Bedarfsposition ist nicht angegeben.

 

 

  • Honorarformblatt I.II.3e - Besondere Leistungen: Leistungsbild und Preisblatt (Bauakustik)

Keine Erläuterung zu Bedarfsposition 2.0 „Bemessung des erforderlichen Luft- und Trittschallschutzes“.

 

  • Referenz 1.1 - Bauakustik

Für die Mindestanforderung der BGF ist in dem Formblatt kein Wert hinterlegt. Des Weiteren fehlt die Angabe zur Mindestanforderung der Honorarzone (mindestens Honorarzone II).

 

  • Referenz 2.1 - Raumakustik

Für die Mindestanforderung des BRI eines Raumes ist in dem Formblatt kein Wert hinterlegt. Des Weiteren fehlt die Angabe zur Mindestanforderung der Honorarzone (mindestens Honorarzone III).

 

Zudem enthält das eingereichte Begleitschreiben folgende unzulässige Bedingungen, die den Vergabeunterlagen widersprechen:

 

  • Unzulässige Einschränkung der Leistung auf Seite 4 des gesonderten Anschreibens zur Teilnahme an Besprechungen, da diese Abweichungen vom Vertragsentwurf (Ziffer 5.1.6 bis 5.1.8) darstellen. Dieser ist Grundlage des Angebots und beinhaltet, dass der AN bei Erfordernis an Besprechungen auf Föhr, ohne Einschränkung der Anzahl, teilzunehmen hat.

 

  • Der Bieter widerspricht unter Absatz 5 des gesonderten Anschreibens den vorgegebenen Lieferterminen gem. Vertragsentwurf, der Bestandteil der Vergabeunterlagen und damit Grundlage des Angebots ist.

 

Aufgrund der Vielzahl an fehlenden Unterlagen und Angaben in Verbindung mit den Bedingungen, welche den Vergabeunterlagen widersprechen, ist das Angebot von Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH auszuschließen.

 

Im Angebot des Bieters ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH sind in den Honorar-Formblättern I.II.3c und I.II.3g die Angaben zum Gesamthonorar unleserlich und es fehlt die Begründung zur Wahl der Honorarzone. Diese Angaben wurden am 01.02.2021 über B_I-Medien nachgefordert und am 02.02.2021 korrekt vom Bieter nachgereicht.

 

Die weiteren zwei Angebote wurden vollständig eingereicht.

 

4      Eignungsprüfung

 

Die vorgelegten Angebote der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Bieter wurden ebenfalls anhand der eingereichten Unterlagen auf Eignung der Bieter geprüft. Hierbei wurden folgende Punkte geprüft:

 

  • Etwaige Ausschlussgründe

 

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

Im Angebot des Bieters ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH ist in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer B.1 keine Auswahl getroffen, dass "kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister" geführt hat. Diese Angaben wurden am 01.02.2021 über B_I-Medien nachgefordert und am 02.02.2021 korrekt vom Bieter nachgereicht.

 

Im Angebot des Bieters Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG fehlen im Referenz-Formblatt I.II.7

die Auftragswerte (brutto) für die Referenzen 1.1. und 2.1. Diese Angaben wurden am 01.02.2021 über B_I-Medien nachgefordert und am 01.02.2021 korrekt vom Bieter nachgereicht.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die Bieter

 

  • ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH

 

  • Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG

 

  • TAUBERT und RUHE GmbH

 

für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet sind.

 

Das Angebot des Bieters Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH erfüllte in folgenden Punkten nicht die Mindestanforderungen der vorzulegenden Referenzen:

 

  • Referenz 1.1 - Bauakustik

Für die Mindestanforderung der BGF ist in dem Formblatt kein Wert hinterlegt. In dem ergänzenden Schreiben zu Referenz 1.1 ist eine BGF von 1.700m² angegeben. Die Mindestanforderung an die BGF von 5.000 m² wird nicht erfüllt. Des Weiteren fehlt die Angabe zur Mindestanforderung der Honorarzone (mindestens Honorarzone II).

  • Referenz 2.1 - Raumakustik

Für die Mindestanforderung des BRI eines Raumes ist in dem Formblatt kein Wert hinterlegt und die Mindestanforderung (mindestens 3.000 m³) nicht erfüllt. Des Weiteren fehlt die Angabe zur Mindestanforderung der Honorarzone (mindestens Honorarzone III).

 

Die technische Leistungsfähigkeit wurde somit nicht erfüllt und das Angebot des Bieters Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH muss ausgeschlossen werden.

 

5      Inhaltliche und rechnerische Angebotsprüfung

Die vorgelegten Angebote der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Bieter wurden zudem inhaltlich sowie rechnerisch geprüft.

 

Der Bieter:

 

  • ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
  •  

hat nach Prüfung der Angebotsunterlagen das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

 

 

Wertungs-/ Angebotssumme:

 

Da die Angebotssumme rund 18% niedriger als die Angebotssumme des zweitgünstigsten Angebots von TAUBERT und RUHE GmbH ist, wurde der Bieter ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH mit Schreiben vom 04.02.2021 zu einem Aufklärungsgespräch am 09.02.2021 eingeladen. Mit diesem Gespräch sollte geklärt werden, ob der Bieter trotz der v.g. Abweichung der Angebotssumme ein auskömmliches Honorar angeboten hat. 

 

Die klärungsbedürftigen Punkte sowie die Gesprächsergebnisse sind in dem Protokoll inkl. Anlagen zum Aufklärungsgespräch am 09.02.2021 festgehalten.

 

Demnach ist erkennbar, dass der Bieter ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH ein auskömmliches Honorar angeboten hat und somit kein unangemessen niedriger Preis vorliegt.

 

6      Überprüfung Kostendeckung

 

Auszug Kostenprognose (Stand 28.01.2021) für das Projekt Aqua Föhr (alle Beträge brutto):

 

Es besteht Kostendeckung für die Erteilung des Auftrags.

 

7      Empfehlung

 

Wir empfehlen die Beauftragung von ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH mit den Beratungsleistungen Bauphysik: Bau- und Raumakustik gem. dem Angebot vom 13.01.2021.

 

 

Aufgestellt:

Geprüft:

B. Eng. Leon Bartels

Dipl. Ing. (FH) Alena Bauer

iwb Ingenieure Generalplanung GmbH & Co. KG

iwb Ingenieure Generalplanung GmbH & Co. KG

 

Pinneberg, 09.02.2021

 

Pinneberg, 09.02.2021

 

 

Der Bürgermeister hat gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag an ISWR Dr.-Ing Klapdor GmbH zu vergeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig