Beschlussempfehlung:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr“ beschlossen.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

3.    Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt

 

5.    Der Amtsdirektor wird beauftragt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adressen www.amtfa.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 11

Davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Beschlussempfehlung des Amtes Föhr-Amrum zu folgen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -

 


Die Bauausschussvorsitzende berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch nördlich des Hemkweges erworben. Alle anfänglichen Überlegungen zur Nachnutzung des Geländes haben deutlich werden lassen, dass für eine zukünftige Entwicklung des Gebietes die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sind. Dem-entsprechend wurde am 02.04.2015 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Mit der Aufstellung der Bauleitpläne wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt.

 

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 54) planungsrechtlich vorbereitet. Beide Bauleitpläne werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um sicherzustellen, dass sich der Bebauungsplan zukünftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wird im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der Fläche des Plangebietes von „Grünfläche“ in „gewerbliche Bau-fläche“ geändert.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 26.09.2018 durchgeführt, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 18.09. bis 20.10.2020. Es wurden keine Anregungen, Denken oder Vorschläge vorgebracht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB wurde von August bis September 2018 durchgeführt, die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB von September bis Oktober 2020. Die vorgebrachten Hinweise wurden entsprechend der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt.

 

Während der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 54 noch einmal aufgrund von fehlenden festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen geändert wird, ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans davon nicht betroffen, so dass bereits der abschließende Beschluss gefasst werden kann.