Sitzung: 30.03.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Nord/000137
Beschluss:
Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 22.02.2021 erhält die die
Fa. Günter Isemann, Inselstraße 12, 25946 Wittdün den Auftrag zur
vorläufigen Auftragssumme von
71.035,86 €.
Aufgrund der aktuell geltenden Corona Vorschriften im Hinblick auf nicht regelmäßig stattfindende Ausschusssitzungen, hat der Bürgermeister gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zuge der
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative /
Kommunalrichtlinie hat sich die Gemeinde Norddorf entschlossen, eine
Verbesserung der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Die Investitionen werden bei
einer CO² Einsparungen von mindestens 70 % mit einer Bundeszuwendung von 20 % der Gesamtkosten gefördert.
Für die Baumaßnahme „Verbesserung der
Straßenbeleuchtung“ wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A über das
E-Vergabe Portal BI-Medien zur Lieferung und Montagearbeiten durchgeführt. Zum
Eröffnungstermin am 25.02.2021 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der
Verdingungsverhandlung 3 Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote
erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
1.
Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen
und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1.
Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
1 |
---- |
52.168,83 € brutto |
2 |
Günter Isemann,
Inselstraße, 25946 Wittdün |
71.035,86 € brutto |
3 |
--- |
71.859,33 € brutto |
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 1: Günter Isemann, Wittdün
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 2: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von gleichwertigen Produkten gefordert.
Das Büro für die „Kommunale Infrastruktur
Licht Walther“ aus Hamburg, hat die Alternative Leuchte bewertet.
Beim Vergleich der alternativ angebotenen Leuchte von Schréder fallen insbesondere 2 Punkte ins Gewicht:
In der Ausschreibung ist gefordert, dass die Leuchte ein Dach aus Aluminiumblech hat. Hintergrund dieser Forderung ist die gute Seewasserbeständigkeit von lackierten Aluminiumblechen. Die als Alternative angebotene Schréder Pilzeo hat ein Dach aus doppelt beschichtetem (lackiertem) Polycarbonat, das für die erforderliche Seewasserbeständigkeit vergleichbar gute Ergebnisse erwarten lässt.
Die Ausschreibung gibt eine maximale Anschlussleistung von 17W vor. Die im Alternativangebot eingetragene Anschlussleistung von 18,1W entspricht somit nicht der Vorgabe. Allerdings ist die Lichtleistung, und damit auch die Ausleuchtung der alternativen Type erheblich höher als die des Ausgangsfabrikates. Im Direkten Vergleich ergibt sich eine nach EN13201 normgerechte Ausleuchtung nach Klasse P5 bei einer Lichtpunkthöhe von 4,5m bei der Schuch Leuchte bis 34m Lichtpunktabstand und bei der Pilzeo bis 48m Lichtpunktabstand. Damit kann die Pilzeo als deutlich effektiver angesehen werden. Außerdem entspricht die Schréder Pilzeo aus dekorativen Gesichtspunkten nicht der Form der Schuch-Leuchte.
Daher kann die Schréder Leuchte bei der Wertung nicht berücksichtigt werden.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 3: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti
gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die
Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Eine Position
wurde nicht ausgefüllt und mit dem Hinweis in Vorposition enthalten versehen.
Grundsätzlich sind solche Änderungen des Leistungsverzeichnisses nicht zulässig
und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich
folgende Rangfolge:
1 |
Günter Isemann,
Inselstraße, 25946 Wittdün |
71.035,86 € brutto |
2 |
--- |
52.168,83 € brutto |
3 |
--- |
71.859,33 € brutto |
Bei der Beurteilung
der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es
lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf
Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe
von rd. 65.000 € geschätzt und im
Haushalt der Gemeinde Norddorf berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür