Durch ein Beratungsgespräch mit Herrn Janssen vom Kreisbauamt wurde der Gemeinde empfohlen, eine Satzung mit Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei Bildung von Bruchteilseigentum zu erlassen.

 

Es wir einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Satzung mit Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei der Bildung von Bruchteilseigentum, erlassen werden soll.