Durch ein Beratungsgespräch mit Herrn Janssen vom Kreisbauamt wurde der Gemeinde empfohlen, eine Satzung mit Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei der Teilung von Grundstücken zu erlassen.

 

Es wir einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Satzung mit Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei der Teilung von Grundstücken, erlassen werden soll.