Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte 2. Änderung des Stellenplans des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2021 wird genehmigt.

 


Der Vorsitzende berichtet anhand der Vorlage Nr. Amt/000335/2.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund vermehrter Aufgabenzuweisungen an die Verwaltung, weiterer durchgeführter Stellenbewertungen sowie dem Erfordernis Anreize für bereits Beschäftigte und Neueinzustellende zu schaffen, wurde der Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum für das laufende Jahr im Rahmen einer 2. Änderung den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Insgesamt wurden 6,35 Stellen zusätzlich ausgewiesen.

 

 

Herr Hess merkt an, dass eine Personalaufstockung zu höheren Ausgaben im Bereich der Personalkosten führen werde.

 

 

Die Veränderungen im Vergleich zum Ursprungsstellenplan  sind in der Veränderungsliste (Teil B) ausgewiesen und stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

Die unter der lfd. Nr. 3 ausgewiesene Stelle „Verwaltungsrat / Verwaltungsrätin“ mit einer Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 SHBesG wurde bereits in der Sitzung des Amtsausschusses vom 10.12.2020 genehmigt.

 

Für einen neu einzurichtenden Empfangsbereich soll eine neue Stelle, zunächst mit Ausweisung der Entgeltgruppe 6 TVöD, geschaffen werden. Diese Stelle ist unter der lfd. Nr. 9 aufgeführt. Eine Stellenbewertung für diese Stelle steht noch aus.

 

Aufgrund zunehmend steigender Anforderungen wird im Bereich Personalwesen unter der lfd. Nr. 12 eine Stelle mit einer möglichen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD geschaffen. Gleichzeitig reduziert sich unter der lfd. Nr. 13 der Stellenanteil in der Entgeltgruppe 9 TVöD  um 0,65 Stellenanteile.

 

Unter der lfd. Nr. 41 werden drei neue Stellen für den Außendienst ausgewiesen, da gerade die letzten Wochen gezeigt haben, dass vermehrt Kontrollen in verschiedensten Bereichen erforderlich sind. Diese Aufgabe muss aus rechtlicher Sicht durch das Amt Föhr-Amrum wahrgenommen werden. Die Eingruppierung der Stellen erfolgt in die Entgeltgruppe 5 TVöD. Da das Amt Föhr-Amrum die Tätigkeiten für Dritte ausführt, ist eine 100 %-ige Gegenfinanzierung zu vereinbaren.

 

Unter der lfd. Nr. 73 wurden drei weitere Stellen als „Bauingenieur/in“ in der Entgeltgruppe 11 TVöD ausgewiesen, da in diesem Bereich aufgrund vermehrter Aufgabenzuweisungen ein dringender personeller Bedarf besteht. Eine Stelle davon wurde aus der lfd. Nr. 76 „Beschäftigte/r (Technik)“ herausgenommen und im Rahmen einer höheren Eingruppierung hier ausgewiesen.

 

Unter der lfd. Nr. 74 wurde eine Stelle als „Stadtplaner/in“ gestrichen, da diese nun unter der lfd. Nr. 72 geführt wird. In gleichem Zuge wurde die Eingruppierung dieser Stelle von der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG / Entgeltgruppe 11 TVöD aufgrund der Übertragung der Leitungstätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung für den Bereich des Bau- und Planungsamtes angehoben auf die Besoldungsgruppe A 13 SHBesG / Entgeltgruppe 12 TVöD.

 

Da auch im Verwaltungsbereich des Bau- und Planungsamtes die Anforderungen stetig steigen, wird die Stelle unter der lfd. Nr. 75 zukünftig mit einer möglichen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD ausgewiesen.

 

Aufgrund der durchgeführten Stellenbewertungen werden folgende Stellen höhergruppiert:

 

Die Stellen mit den lfd. Nr. 26 und 27 aus dem Bereich der Hausmeisterei.

 

Unter den lfd. Nrn. 37 und 38 wurden 2,31 Stellenanteile aus dem Bereich des Ordnungsamtes von der Entgeltgruppe 6 TVöD in die Entgeltgruppe 8 TVöD eingestuft.

 

Die Stelle im kommunalen Außendienst mit der lfd. Nr. 40 ist aufgrund des gestiegenen Aufgabenumfangs und der gestiegenen Verantwortung von der Entgeltgruppe 6 TVöD in die Entgeltgruppe 9 TVöD höherzugruppieren.

 

Der Bereich des Standesamtes, dies sind die Stellen mit der lfd. Nr. 43, ist nunmehr mit der Entgeltgruppe 9 TVöD auszuweisen.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Schulsekretärinnen von der Entgeltgruppe 5 TVöD in die Entgeltgruppe 6 TVöD höherzugruppieren sind. Dies betrifft die Stellen mit den lfd. Nr. 44, 46, 52 und 57.

 

Um weitere berufliche Anreize für Jugendliche zu schaffen, plant man zukünftig auch den Studiengang „Public Administration / Allgemeine Verwaltung“ anzubieten. Diese Stelle ist nachrichtlich unter der lfd. Nr. 80 aufgeführt.

 

 

Nach kurzer Besprechung einzelner Punkte zu Stellenplan und -besetzung kommt es zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig