Beschluss:
Dem Amtsausschuss
wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2019 des Amtes Föhr-Amrum wird vom Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 58.551.766,50 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.868.107,29 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in Höhe von 1.401.070,23 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 467.037,06
EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n
Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.033.481,44
EUR werden genehmigt.
Frau Schwab
berichtet unter Bezugnahme auf die vorliegende Vorlage Nr. Amt/000350 aus dem
Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2019
des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.033.481,44 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind u.a. auf
Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von
Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 2.011.927,84 EUR
gegenüber.
Der
Jahresüberschuss 2019 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der
Rückstellung für den Gebührenausgleich (Abwasser) mit 987.895,98 EUR. Die
Rückstellung wurde aufgrund der externen Überprüfung und Nachberechnung der
Kalkulationsberechnungen für den Abwasserbereich entsprechend gemindert.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 9.532.500,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 9.373.801,15 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 158.698,85 EUR überschritten.
Aufgefallen sei,
dass die Ausgaben für Veröffentlichungen in der Zeitung verhältnismäßig hoch
seien. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es kostengünstigere
Alternativen gibt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig