Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Oevenum wird von der
Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.305.450,68 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 231.436,18 EUR.
Der Jahresüberschuss 2019 soll in voller Höhe zur Rückführung des
vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt 415.206,37 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 142.805,55 EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2019
der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 142.805,55 EUR sollen in der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 540.615,56 EUR gegenüber.
Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 961.361,54 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 993.361,38 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 31.999,84 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig