Der geplante Verbindungsweg soll entsprechend bepflanzt werden und somit als Fortführung der Grünzüge im Stadtgebiet dienen. Für die Nutzung der Strandstraße muss allerdings ein privates Grundstück überquert werden. Hier war die rechtliche Sicherung der Überwegung fraglich, welche zwar bei der Bebauung vorgesehen war, aber nicht in gesicherter Weise (Grundbuch oder Baulast) vorliegt.

Bezüglich einer Einigung für die Überwegung soll Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen werden. Ferner sollen im nächsten Haushalt entsprechende Mittel für den Bau des Weges eingeplant werden.