Sitzung: 27.04.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: Mid/000136
Beschluss:
1. Die Gemeinde Midlum beschließt die
Beteiligung an der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG und den
Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs. Die Gemeinde Midlum
beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 3.000,- EUR.
2. Die Gemeinde Midlum bestellt die
Bürgermeisterin und im Verhinderungsfall ihre Stellvertretung als Vertreter/in
in die Generalversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG für die
ersten beiden Geschäftsjahre (bis 31. Dezember 2022).
3. Die Vertretung der Gemeinde Midlum in der
Generalversammlung wird ermächtigt und angewiesen, im Rahmen der 1.
Generalversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft
Föhr-Amrum eG zu wählen.
Anlagen:
Entwurf der
Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG (Anlage 1)
Abwägungsbericht
nach §§ 105, 102 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GO (Anlage 2)
Wirtschaftsplan
(Anlage 3)
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinden
der Inseln Föhr und Amrum beabsichtigen die gemeinsame Gründung der
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG.
Zweck der
Genossenschaft ist nach Ziffer 2.1 des Entwurfs der Satzung die Förderung der
sozialen Belange und der Wirtschaft ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute,
sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der
Bevölkerung auf den Inseln Föhr und Amrum. Insbesondere soll die Genossenschaft
bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten
Verhältnissen und lebenswerter und stabiler Nachbarschaft fördern. Hierzu kann
die Genossenschaft gemäß Ziffer 2.2 des Satzungsentwurfs Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben
übernehmen.
Im Einzelnen
wird auf den Satzungsentwurf (Anlage 1), den Abwägungsbericht zu den Vor- und
Nachteilen der Rechtsform Genossenschaft (Anlage 2) und den Wirtschaftsplan
(Anlage 3) verwiesen.
Die Planungen
und Vorarbeiten für die Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft laufen seit dem
Jahr 2019. Im August 2020 fanden dann auf Amrum und Föhr zwei
Informationsveranstaltungen für die Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden zur Genossenschaftsgründung
statt. Anschließend erfolgte die Vorab-Anzeige der Gründung bei der
Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GO. Dieses
erste Anzeigeverfahren konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.
Nach
Beschlussfassung der Gemeinden auf Föhr und Amrum über die Beteiligung an der
Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft wird das zweite Anzeigeverfahren
durchgeführt (§ 108 Abs. 1 Satz 3 GO). Sobald auch dieses abgeschlossen ist,
kann die Gründungsversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft stattfinden. In
dieser konstituiert sich der Aufsichtsrat nach Ziffer 23.1 des Satzungsentwurfs
aus gewählten und entsandten Mitgliedern. Der Aufsichtsrat wiederum bestellt
den Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft (Ziffer 20.4 des Satzungsentwurfs).
Im Anschluss
erfolgt die Gründungsprüfung durch einen Prüfungsverband. Vorgesehen ist
hierfür der Genossenschaftliche Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Nach der Gründungsprüfung wird die Wohnungsbaugenossenschaft beim
Registergericht angemeldet.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen