Sitzung: 27.04.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: Mid/000137
Beschluss:
1. Für das Gebiet Aussiedlungshof 17,
nördlich der Kreisstraße 126, im Westen angrenzend an die Gemeindegrenze zu
Alkersum, gegenüber dem Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen wird ein Bebauungsplan
aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a. Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Betriebes HK Planierhobel GmbH
& Co. KG,
b. Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Straßen- und Wegebaubetrieb“,
c. Begrenzung der baulichen Erweiterung
des Betriebes auf die Hauptnutzung, die für den Betrieb notwendigen
Nebenanlagen sowie Wohnungen für Personal und den Betriebsleiter,
d. Festsetzung einer ausreichend großen
Schutzanpflanzung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfes und
die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgt durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes
geeignetes Planungsbüro.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer
Frist von einem Monat (30 Tage).
6. Die Kostenübernahme wird durch einen
städtebaulichen Vertrag vereinbart.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/
Vertreter: |
9 |
davon anwesend: |
8 |
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
- |
Stimmenenthaltungen: |
- |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Betrieb HK Planierhobel GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Heiko Kohn, möchte sich am Betriebsstandort Aussiedlungshof 17 baulich erweitern. Auf dem Betriebsgrundstück sind folgende bauliche Anlagen bzw. Nutzungen geplant:
- Eine Halle (25,0 m breit und lang) mit Erweiterungsmöglichkeit um 12,0 m,
- ein Bauplatz für eine zweite mögliche Halle (25,0 m breit und 50,0 m lang),
- zwei Gebäude für Personal- und Betriebsleiterwohnungen,
- eine Lagermöglichkeit für Schüttgüter,
- eine Lagermöglichkeiten für Kompostmaterialien, Grünschnitt, Baumwurzeln und Hackschnitzel,
- eine Kompostieranlage und
- eine weitere Windenergiegewinnungsanlage (eine Anlage besteht bereits in dem Gebiet).
Die einzelnen baulichen Anlagen bzw. Nutzungen sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Im Zusammenhang mit der geplanten baulichen Erweiterung ist vorgesehen, vier bestehende bauliche Anlagen westlich des Hauptgebäudes und des ehemaligen Stalls im Umfang von insgesamt 584,0 m² abzureißen.
Der Standort befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Aus diesem Grund sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum erforderlich (§ 8 Abs. 3 BauGB). Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich vorbereitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen. Da es sich um ein konkretes und allein auf den bestehenden Betrieb bezogenes Vorhaben handelt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Die Planungskosten trägt entsprechend der Vorhabenträger.
Aufgrund des Standortes im Außenbereich wird es erforderlich sein, die geplante Erweiterung des Betriebes auf die Hauptnutzung, die für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie Wohnungen für Personal und den Betriebsleiter zu beschränken. Der gemäß den Zielen der Landesplanung zulässige Rahmen für die Erweiterung des Betriebes wird sich im Zuge der Beteiligung der Landesplanungsbehörde herausstellen. Das Vorhaben verlangt im weiteren Verfahren daher eine erschöpfende und schlüssige Begründung.
Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist vorgesehen das Grundstück mit einem Erdwall mit Anpflanzungen einzufassen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen