Der Ausschuss formuliert folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Stadt Wyk auf Föhr eine Geschwindigkeitsmesstafel zu beschaffen. Die Tafel sollte mobil sein und sollte die erfassten Daten aufzeichnen und auswerten können. Die Kosten hierfür sind zu ermitteln und dem Ausschuss in der kommenden Sitzung zu präsentieren.

 

 


Der Leiter der Ordnungsbehörde bezieht sich in seinen einleitenden Ausführungen zu diesem TOP auf die durchgeführte Ortsbegehung der L 214. In der Niederschrift über die 13. Sitzung lässt sich nachlesen, dass angedacht war, hier eine Art Gesamtaufgabenpaket zu formulieren und dann ein externes Planungsbüro mit der Ausführung zu beauftragen. Dieses Vorgehen sollte zunächst in den Fraktionen beraten werden. Er richtet an die Ausschussmitglieder die Frage, wie der Sachstand sich nun darstellt.

 

Ein Ausschussmitglied bemängelt, dass es hierzu keine Vorlage geben würde. Ohne eine Zielformulierung bzw. Empfehlung kann über diesen TOP nicht abgestimmt werden.

 

Die Ordnungsbehörde erwidert, dass die Verwaltung zunächst einen Handlungsauftrag durch die Politik erhalten muss. Zu bedenken ist die Tatsache, dass das Land hier keine Prioritäten gesetzt hat und somit auch keine Landesmittel zur Verfügung stehen werden. Es besteht in dieser Sache auch keine Eilbedürftigkeit. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt nur um die Frage, ob die Verwaltung hier Erkundigungen einholen bzw. hier bereits ein Gutachten durch einen externen Berater in Auftrag geben soll. Dazu müssten dann noch hinreichende Geldmittel eingestellt werden.

 

Der Ausschuss berät sich in dieser Angelegenheit. Man ist sich überwiegend dahingehend einig, dass eine Eibedürftigkeit nicht gegeben ist. Vorrangig ist im Moment die geplante Anbindung an das Gewerbegebiet.

Aus dem Ausschuss wird hinterfragt, ob den bereits Vereinbarungen über Verkehrszählungen getroffen worden sind.

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr regt an dieser Stelle an, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, dieses dann aber in übersichtlichen Teilschritten abzuarbeiten. Im Rahmen des Konzeptes sind dann auch die notwenigen Zählungen durchzuführen.  Die Teilschritte müssen nicht zwingend zusammenhängend sein. Die Kosten für das Gutachten des Gesamtkonzeptes sollen in die Haushaltsberatungen gehen.

 

Angeregt wird aus der Mitte des Ausschusses zu prüfen, ob es für eine solche Maßnahme Fördermittel bereit stehen. Die Querungshilfe sollte bereits errichtet werden.

 

Dazu äußert sich der Leiter der Ordnungsbehörde dahingehend, dass man doch zur Kenntnis nehmen möchte, dass die L 214 keine Gemeindestraße ist. Träger der Straßenbaulast ist das Land S-H. Die Frage, ob hier Fördertöpfe zur Verfügung stehen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit abschlägig zu beantworten, da das Land eine Förderfähigkeit für nicht gegeben erachtet. Zu klären wäre, in wie weit das Land konzeptionelle Hilfestellung leisten kann und würde.

 

Bezüglich der zu erwartenden Kosten, gibt ein Mitglied des Ausschusses zu bedenken, dass auch andere Straßenzüge, wie z.B. der Rebbelstieg, dringend sanierungsbedürftig sind. Dringende Maßnahmen sollten doch soweit wie möglich den Vorzug erhalten.

 

Ein anderes Ausschussmitglied regt an, zunächst Klarheit über die Kostensituation bezüglich des Gutachtens zu schaffen. Im Anschluss kann dann anhand des vorliegenden Zahlenmaterials eine Entscheidung über die Verwendung von Geldmitteln gefällt werden.

 

Der Vertreter der Grünen legt Wert auf eine Prioritätenfestlegung bezüglich der Mängelbeseitigung. Diese Mängelliste sollte unabhängig Haushalt geführt und abgearbeitet werden. Zum Thema L 214 spricht er auch das Problem der Geschwindigkeit an, die Pkws auch innerhalb der Ortschaft noch an den Tag legen. Es wäre zu überlegen, ob nicht eine Geschwindigkeitsmesstafel installiert werden sollte. Diese zeigt nicht nur einem Fahrer die aktuell gefahrene Geschwindigkeit an, sondern könnte auch der Datensammlung dienen. Diese Daten könnten dann für das Verkehrskonzept verwendet werden.

 

Der Vertreter des Seniorenbeirates wiederholt die Dringlichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe auf Höhe der Kirche.

 

Auf den Vorschlag eine 30-Zone im Bereich Fehrstieg-Nieblumstieg-Kirchweg einzurichten, erwidert die Vertretung der Ordnungsbehörde, dass diesem Vorhaben die Verkehrsbehörde des Kreises keine Zustimmung erteilen wird, weil eine solche Anordnung keine Akzeptanz bei den Autofahrern finden wird.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr regt an, eine Geschwindigkeitsmesstafel zunächst auszuleihen, um eine Hinweisfunktion zu erreichen. Dieser Versuch sollte ca. acht Wochen ausgeführt werden, um die Auswirkungen feststellen zu können.

 

Aus dem Ausschuss wird ergänzend zu den gemachten Ausführungen angeregt, den Versuch auf ca. ein Jahr auszuweiten, um eine Jahreskurve  mit saisonalen Schwankungen ableiten zu können.

 

Der Vorschlag zur Anschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel wird zur Abstimmung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 10

                                                Nein-Stimmen: keine

                                                Enthaltungen: keine