Die Verwaltung wird beauftragt, diese Möglichkeit anhand der rechtlichen Vorgaben zu prüfen und  versuchsweise diese Regelung einzuführen.

 


Zu Beginn des TOP geht der Leiter der Ordnungsbehörde nochmals auf die aus der Bürgerschaft vorgebrachte Beschwerde (siehe Bürgerfragestunde) ein. Das keine Rückmeldung seitens des Kreises erfolgt ist, ist zwar bedauerlich, inhaltlich liegt die Sachlage allerdings klar. Der Antrag wurde bereits mit Bürgerschaft und Polizei diskutiert. Der schriftliche Antrag ist dann nachträglich an die Verkehrsbehörde des Kreises gesandt worden. Das Ausbleiben des Antwortschreibens ist mit der Personalsituation der Kreisbehörde zu begründen.

Eine Änderung der rechtlichen Betrachtung ist erwartungsgemäß nicht eingetreten. Seitens der Verkehrsbehörde liegen keine Anhaltspunkte vor, um die seit ca. 1999 bestehende Regelung zu verändern. Die im Antrag der Bürgerschaft dargelegte verkehrsrechtliche Regelung wird durch die Verkehrsbehörde keine Zustimmung erhalten, weil der Zweck, die Entlastung der Gartenstraße, hiermit nicht zu erreichen ist. Andere Punkte, die von ihrer Bedeutung her als sehr sensibel einzustufen sind, würden dann über Gebühr belastet. Der Antrag der Anwohner ist folgerichtig durch die Verkehrsbehörde abgelehnt und die jetzige Verkehrsregelung erneut angeordnet worden.

 

Im Ausschuss wird anschließend über die zur Zeit bestehende verkehrsrechtliche Situation diskutiert. Auch Lösungen, die in der Vergangenheit dort Anwendung gefunden haben, werden bei der Lösungssuche ins Kalkül gezogen.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr führt im Laufe der Diskussion die Argumentation der Verkehrsbehörde ins Feld. Die zuständige Fachaufsicht wird einer Änderung dann nicht zustimmen, wenn die bereits angesprochenen sensiblen Bereiche in der Konsequenz stärker belastet werden. Dieses müsse bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden.

 

Ein anwesender Gast wirft ein, dass der Gegenverkehr in der Gartenstraße ein erhebliches Problem ist.

Die Ordnungsbehörde erwidert darauf hin, dass dieses Argument nicht im Antrag enthalten ist. Es geht hierbei doch um die Änderung der „Badestraßenregelung“.

 

Aus dem Ausschuss wird die Idee eingebracht, die Möglichkeit der Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zu erwägen. Die Zufahrt in die Gartenstraße (aus der Boldixumer Straße kommend) soll nur für Anlieger freigegeben werden.

Ein Ausschussmitglied nimmt die Idee auf und sieht hier eine Chance, den aufkommenden Verkehr zum Teil auf den besser ausgebauten Stine-Andresen-Weg zu verlagern. Dieser Straßenzug ist im Vergleich zur Gartenstraße in allen verkehrsrechtlichen Aspekten der Vorzug zu gewähren. Eine vergleichsweise deckungsgleiche Verkehrsbelastung sollte zu erreichen sein.

 

Der Vorschlag auf Einrichtung einer unechten Einbahnstraße (in nördlicher Richtung von der Boldixumer Straße kommend) wird zur Abstimmung gestellt. Eine Einfahrt von der Boldixumer Straße soll nur für Anwohner möglich sein. Dies ist entsprechend zu beschildern. Ab Rungholtstraße soll die Gartenstraße wieder beidseitig befahrbar sein. 


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 9

                                                Nein-Stimmen: keine

                                                Enthaltungen: 1