Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Für den Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Laglumsweges zwischen der ehemaligen Bauschuttdeponie, dem Wasserlauf zum Laglumsiel und dem Landesschutzdeich wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.      Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

a) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Anlage
    zur solaren Klärschlammtrocknung;

b) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer
    Photovoltaikanlage zur Verbesserung der Energiebilanz des Klärwerkes;

3.     Regelung der Belange des Küstenschutzes und der Ausgleichserfordernisse;


4.  Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

5.  Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

6. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Herr Schmidt stellt die Vorlage vor. Im Anschluss äußern einige Ausschussmitglieder Bedenken gegen die Solarkollektoren, weil vor einiger Zeit festgelegt wurde, dass diese nur auf dem Dach und nicht in der Fläche gewünscht sind. Nach eingehender Diskussion einigt sich der Ausschuss darauf, die Kollektoren in der Planung mit aufzunehmen, weil es noch nicht sicher ist, ob das Vorhaben auch durchgeführt wird. Herr Schmidt schließt einen Präzedenzfall aus, weil es sich in diesem Fall um eine Maßnahme zur Verbesserung der Energiebilanz des Klärwerkes handelt und das Vorhaben sich damit begründen ließe. Weiter weist ein Ausschussmitglied auf einen Rechtschreibfehler in der Zeichnung hin. Hier muss die falsche Nummer 39 mit der richtigen Nummer 49 ausgetauscht werden. Der Ausschuss stimmt dem Bebauungsplan gemäß Vorlage zu.


Abstimmungsergebnis:  a) 11 Ja

                                                b ohne Ziffer 2a) 10 Ja, 1 Nein

                                                b) 7 Ja, 4 Nein