Es wird die Frage gestellt, wie die Bauerhaltungssatzung ausgelegt ist und in wie weit diese eingehalten wird. Bürgermeister Riewerts erklärt daraufhin, dass die Erhaltungssatzung vor 3-4 Jahren eingeführt wurde um den Dauerwohnraum in der Gemeinde zu sichern. Außerdem sollten ortsprägende Gebäude möglichst nicht abgerissen werden um das Ortsbild zu erhalten. Bei einem Abriss von nicht erhaltenswerten Gebäuden sollen vorhandene Dauerwohnungen über einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden

 

Weiter werde die Frage gestellt, warum diese Regelungen bei einigen Häusern nicht gelte. Bürgermeister Riewerts erklärt, dass es sein könne, dass die Bauanträge zum Beispiel noch aus 2016 stammen und nun erst umgesetzt werden.

 

Des Weiteren werde erklärt, dass die Gemeinde im Laufe der Sitzung eine Veränderungssperre erlassen werde. Die Veränderungssperre gelte für zwei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.

 

Es wird die Frage gestellt, wie lange die Gemeindevertretung Zeit hat um über einen Bauantrag zu beraten. Bürgermeister Riewerts erklärt, dass die Gemeindevertretung gesetzlich zwei Monate Zeit hat (unabhängig vom Planungsrecht).