Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Das Verkehrs- und Mobilitätskonzept wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen und die Handlungsempfehlungen werden bei der weiteren Bearbeitung künftig berücksichtigt.

 

b)    Aufbauend auf dem unter Punkt (a) genannten Konzept wird die Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts ausgeschrieben und in Auftrag gegeben, um eine baldige, den heutigen Standards entsprechende und durch Förderprogramme gestützte Sanierung und Erweiterung der Radverkehrsinfrastruktur auf Föhr zu ermöglichen.

 

c)    Föhr wird als zukunftsfähiger und nachhaltiger Lebensraum und Urlaubsort erhalten. Künftige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur orientieren sich daher an nationalen und europäischen Klima- und Nachhaltigkeitszielen und priorisieren deshalb die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, um eine nachhaltige, verkehrsmittelübergreifende Mobilität gegenüber dem MIV zu stärken.

 

d)    Beide unter Punkt (a) und (b) genannten Konzepte sowie das auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Mobilitätsverständnis auf der Insel Föhr sollen, sobald die Pandemiebedingungen es zulassen, im Zuge einer Öffentlichkeitsveranstaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern vorgestellt werden.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für eine zukunftsweisende und verantwortungsbewusste Mobilität auf Föhr

 

Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen, eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit und eine unverzichtbare Grundlage, auch für den Tourismus. Eine auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) konzentrierte Mobilität, die sich daraus ergebene PKW-zentrierte Infrastruktur und der sich daraus ergebene Verkehr ist jedoch, grade für eine Insel wie Föhr inmitten des Nationalparks und Weltnaturerbes Wattenmeer, unter Berücksichtigung der damit verbundenen, vielfältigen negativen Auswirkungen künftig nicht mehr zeitgemäß.

 

Für die langfristige Sicherung Föhrs, als attraktiver Lebensraum und Urlaubsort, ist die Schaffung von zukunftsfähigen, d.h. anderen, besseren und bewussteren Mobilitätsangeboten erforderlich.

 

Nachhaltige Mobilität stellt die Fortbewegung aller Interessensgruppen sicher und minimiert gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck, hält also die negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich.

 

Nachhaltige Mobilität ist ökologisch verträglich (ressourcenschonend, emissionsarm, regenerativ), sozial gerecht, inklusiv (barrierefrei zugänglich, verfügbar, erschwinglich) und ökonomisch sinnvoll (kostendeckend, auf Dauer ausgelegt).

 

Konkret bedeutet das, im Zuge einer Verkehrswende eine maximale Verlagerung auf nachhaltige Verkehrs- und Fortbewegungsmittel des Umweltverbundes wie z.B. den ÖPNV, On-Demand-Dienste, den Rad- und Fußverkehr, Car-Sharing/Mitfahrgelegenheiten und Fahrzeuge mit alternativen bzw. klimaneutralen Antriebssystemen anzustreben.

 

Es muss das Ziel sein, ein Basisangebot an nachhaltigeren Mobilitätsformen und Infrastrukturen zu schaffen und anzubieten. Politik und Verwaltung gestalten die Rahmenbedingungen, damit es allen leichter fällt, das ökologisch nachhaltig Richtige zu tun. Nur so kann sich eine zukunftsfähige Mobilitätsroutine ausbilden. Es werden Strukturen benötigt, die die klimafreundliche Fortbewegung vor Ort erleichtern. Es muss attraktiver werden, dass eigene Auto stehen zu lassen und das Fahrrad oder den Bus zu nehmen. Insulaner, wie auch Gäste, werden die Möglichkeit haben, die Insel ohne Einschränkungen im Hinblick auf Komfort und Erschwinglichkeit nachhaltig zu erfahren.

 

Ein zielorientiertes Mobilitätsmanagement gewinnt in der integrierten Verkehrsentwicklungsplanung zunehmend an Bedeutung. Eine nachhaltige Verkehrsentwicklung beinhaltet neben dem traditionellen Infrastrukturausbau und verkehrslenkenden Maßnahmen auch nachfragebeeinflussende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements. Maßnahmen, die das Verkehrsverhalten hin zum Mobilitätsverbund beeinflussen, können einen signifikanten Beitrag zur Verkehrsentlastung und zur Eingrenzung von Emissionen leisten.

 

Der Tourismus, als maßgeblicher Verkehrserzeuger auf der Insel Föhr, erfährt gegenwärtig, wie auch zukünftig, aufgrund zunehmender Übernachtungszahlen und Gebietsentwicklungen einen Aufschwung. Diese Entwicklung führt besonders in der touristischen Hochsaison während der Sommermonate zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Insel. Im Gegensatz hierzu steht eine vergleichsweise geringe Verkehrsbelastung außerhalb der stark touristisch geprägten Sommermonate. Die verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen sind entsprechend mit einer stark schwankenden Verkehrsnachfrage konfrontiert, die es konfliktarm und möglichst leistungsfähig abzuwickeln gilt.

Eine nachhaltige Verkehrsentwicklung im Sinne der, unter anderem Seitens der Politik anvisierten, Mobilitätswende ist dabei nicht ausschließlich als Beitrag zum Klimaschutz zu verstehen, sondern im Besonderen auch zur zentralen Steigerung der Lebensqualität und der Zukunftssicherung auf der Insel Föhr.

 

Weiteres Vorgehen: Gemeinsam mehr erreichen!

 

Für die zukünftige Ausrichtung des Mobilitätssektors ist ein ganzheitlicher Ansatz entscheidend, der ökologische, ökonomische und soziale Faktoren gleichermaßen berücksichtigt. Schon 2019 wurde von den Gemeindevertretern im Zweckverband Tourismus Föhr im Rahmen des Tourismuskonzepts der Insel beschlossen, im Bereich nachhaltige Mobilität neue Wege zu gehen und die Radinfrastruktur inselweit zu verbessern.

 

Daran anknüpfend und in Anlehnung an das kürzlich von der Stadt Wyk in Auftrag gegebene Verkehrs- und Mobilitätskonzept Insel Föhr und den darin gesetzten Impulsen sollte nun vor dem Hintergrund sehr guter Fördermöglichkeiten durch die Bundes- und Landesregierung (z.B. über das Sonderprogramm „Stadt & Land“) das Radwegenetz auf Föhr umfassend sowohl für den Alltags- als auch für den touristischen Radverkehr ausgebaut werden.

 

Ein sicheres, weil modernes, und attraktives, weil direktes, Radwegenetz ist der Grundstein auf dem Weg vom MIV hin zu nachhaltigeren Mobilitätsformen wie dem (Alltags-) Radverkehr.

 

Rastplätze, innerörtliche, intermodale Mobilitätspunkte, z.B. in Form von modernen und überdachten Radabstellanlagen, mit Reparatursäulen und in unmittelbarer Nähe von ÖPNV-Haltestellen, ggf. mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, klarer innerörtlicher und außerörtlicher Wegweisung, auch von touristischen Themenrouten, regelmäßige Hinweisschilder mit eindeutigen Standortinformationen für Notrufe (vgl. Informationstafeln in den Deichabschnitten) – all das könnten und sollten auch auf Föhr Teile einer modernen und attraktiven Radinfrastruktur sein, die regelmäßig und ganzjährig in Stand gehalten wird, damit die Nutzer, Insulaner wie Gäste sicher Rad fahren und mit Freude ihr Auto stehen bzw. zu Hause lassen können.

 

Über die potenziellen Förderprogramme sind Förderquoten von bis zu 80% (bei Antragstellung bis 31.12.2021 für das Beispiel „Stadt & Land“) der förderfähigen Ausgaben erzielbar. Die oben skizzierte Vision und die sich daraus ergebende umfassende Sanierung bzw. der Ausbau des insularen Radverkehrsnetzes als ein Baustein der angestrebten Mobilitätswende kann und sollte daher zeitnah umgesetzt werden.

 

Ein solches Vorhaben steht zudem im Einklang mit den Zielen des Kreises Nordfriesland, der sein ursprünglich geplantes Radwegekonzept in ein umfangreiches Radverkehrskonzept umgewandelt hat und dieses in Auftrag geben möchte. Gegebenenfalls lassen sich hier Synergien schaffen. 

 

Bei der Realisierung ist eine effektive und schlüssige Bündelung der Maßnahmen von großer Bedeutung, um die Chancen einer Förderung zu erhöhen, eine einheitliche Qualität zu gewährleisten und die Kosten sowie Umsetzungszeiträume zu optimieren.

 

Insbesondere wenn es um die Planung und Umsetzung der Maßnahmen geht, ist eine einheitliche strukturierte Vorgehensweise sinnvoll, um Kosten und Zeit für die Planungsleistungen (Auftragsausschreibung etc.) und die Ausführung einzusparen. Bei der Bereitstellung der Geräte ebenso wie der Beschaffung des Materials (Lieferkosten) können die Firmen, bei entsprechend längeren Einsatzdauern bzw. größeren Materialmengen, optimierte Preise und Zeiträume kalkulieren und anbieten. Aufgrund der Insellage wird dieser allgemeine Vorteil deutlich verstärkt.

 

Anhand der Kosten für die Baustelleneinrichtung lässt sich dies beispielsweise verdeutlichen.

Die Baustelleneinrichtung beinhalten die erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstigen Betriebsmittel für die vertragsgemäße Durchführung der Bauleistungen.

 

Für die Herstellung eines Weges auf Föhr, mit einer Breite von 1,50 m und einer Länge von rd. 220 m, betragen die aktuell berechneten Kosten rd. 20.000 Euro (rd. 16 % der Gesamtkosten). Bei einer Verdoppelung der Weglänge, könnten 50% dieser Pauschale eingespart werden.

 

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Preise im Bauwesen sollte großer Wert darauf gelegt werden, möglichst viele Maßnahmen mit ähnlichen Leistungspositionen zu bündeln. Zum Vergleich war vor 10 Jahren die Herstellung des oben genannten Weges noch um mindestens 50% kostengünstiger. 

 

Ein stadt- und gemeindeübergreifendes, inselweit gemeinsames Vorgehen in dieser Sachfrage ist demnach geboten, weil:

 

-       die Insel Föhr sich als Ganzes hin zu einer Art Modellregion für zukunftsfähigen Radverkehr entwickeln kann;

 

-       alle potenziellen Maßnahmen ineinandergreifen und daher gesamtinsular als ein Konzept betrachtet werden können und voraussichtlich als solches auch die Förderfähigkeit erhöht wird;

 

-       ein nach Gemeinden getrenntes Vorgehen in der Summe mehr Zeit und finanzielle Ressourcen bindet.

 

Die Zukunft der Insel Föhr und des Lebensraumes Nordfriesland kann nur gemeinsam gesichert werden – gemeinsam als Gemeindeverbund über das Amt Föhr-Amrum und gemeinsam mit anderen Akteuren im Nationalpark Wattenmeer. Die Insel Pellworm und die Halligen haben sich bereits das Ziel gesetzt, die wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten klimaneutral auszurichten. Ein Klimaschutzkonzept soll den Weg dorthin nun ebnen. 

 

In Anbetracht der oben genannten Ziele, Synergien und Fördermöglichkeiten wird empfohlen, zunächst ein das Verkehr- und Mobilitätskonzept ergänzendes, ganzheitliches Radverkehrskonzept inkl. Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse erstellen zu lassen, aus dem sich dann förderfähige Maßnahmen ableiten und umsetzen lassen. (Es wird darauf hingewiesen, dass das Radverkehrskonzept in Vorleistung erstellt werden muss und erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bezuschusst wird.)

 

Nachfolgende Schritte sind notwendig:

 

1.    Das Konzept stellt den ersten Schritt zur Vorbereitung und Planung aller weiteren Maßnahmen und deren Bündelung dar. Dabei sollten folgende Themen behandelt werden:

- Bestandserfassung (Qualität, Sicherheit, Breite)

- Ermittlung fehlender Radverkehrsverbindungen und Lückenschluss

- Priorisierung der Maßnahmen

-        Erstellung Radverkehrsnetz mit Definition von Mindeststandards für Hauptrouten, touristische Routen, etc.

-        Aufnahme bestehender Begleitinfrastruktur, Aussagen zu geeigneten neuen (touristischen) Rastplätzen, Abstellanlagen, etc.

-        Erstellung eines Pflege- und Wartungskonzeptes sowie Abstimmung von Verantwortlichkeiten

-        Aufbau- und Begleitung durch eine fachbezogene Projektgruppe aus Tiefbau, Ordnung/Verkehr, ADFC oder Rad.SH und Vertretern der Kommunen

 

2.    Bündelung der Maßnahmen, Prüfung auf Förderfähigkeit und Antragsstellung zur Aufnahme ins Förderprogramm (für das Beispiel „Stadt & Land“ bis 31.12.2021)

 

3.    Maßnahmenbeginn nach Eingang des Zuwendungsbescheides und Fertigstellung endsprechend der Fristen des jeweiligen Förderprogramms

 

4.    Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen begleiten die investiven Maßnahmen, sensibilisieren Insulaner wie Gäste und schaffen ein nachhaltiges Mobilitätsbewusstsein auf Föhr (eine erste Kampagne mit dem Namen „Föhr radelt – Mit dem Rad zur Arbeit“ startet bereits zum 3. Juni 2021).

 

Es wird weiter angeregt, den Aufgabenbereich des Mobilitätsmanagements für die Insel Föhr personell im Amt Föhr-Amrum zu besetzen.

 

Die Zuständigkeit bezieht sich unter anderem auf die Betreuung und Begleitung aller Mobilitätsmaßnahmen, dazu gehört insbesondere die Beantragung von Fördergeldern. Die Bearbeitung sämtlicher der im Rahmen des Konzeptes entwickelten Maßnahmen steht in enger Kooperation mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten der Föhr Tourismus GmbH.

 

Abgrenzung zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept:

Das von der Stadt Wyk in Auftrag gegebene Verkehrs- und Mobilitätskonzept Insel Föhr betrachtet übergreifend alle bestehenden und zukünftig möglichen Verkehrsträger mit dem Ziel, den Weg hin zu umweltfreundlicher und zukunftsfähiger Mobilität unter Priorisierung des Umweltverbundes zu ebnen. Ein Radverkehrskonzept setzt ergänzend den Fokus auf den Verkehrsträger Fahrrad und die Bestanderfassung, -sanierung und -erweiterung des Radwegenetzes und die dafür erforderlichen investiven Maßnahmen, um diesen eine Förderung im Rahmen von Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogrammen zu ermöglichen.

 

 

Es wird deutlich gemacht, dass unter Nr. 1 die Digitalisierung ebenfalls mit aufgenommen werden sollte.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig