Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)    Der Entwurf der Kriterien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser (Vergabekriterien) wird mit den vorgenannten Änderungen beschlossen.

 

2)    Die Vergabekriterien sind ab dem Tag der Beschlussfassung bei der Vergabe von Baugrundstücken für Einzel- oder Doppelhäuser ausnahmslos zugrunde zu legen.

 


Bürgermeister Daniels und Herr Tim Koblun aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichten anhand der Vorlage: Wit/000112.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Witsum verfügt in der Regel über eine sehr geringe Anzahl an Baugrundstücken für Einzel- oder Doppelhäusern. Dies hat zur Folge, dass die Nachfrage nach Baugrundstücken regelmäßig das Angebot übersteigt. Die Möglichkeiten, neue Grundstücke für den Wohnungsbau in der Gemeinde auszuweisen, sind zudem begrenzt. Um eine nachvollziehbare, transparente und diskriminierungsfreie Vergabe der wenigen vorhandenen Baugrundstücke sicherzustellen, sollen gemeindliche Baugrundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser zukünftig nach festgelegten Kriterien vergeben werden.

 

 

Seitens der Familie Rörden wird erklärt, dass man sich auch weiterhin nur auf eines der beiden Grundstücke bewerben wolle.

 

 

Punkt 1 (Antrag von Herrn Kluge):

 

Der Wunsch, dass die Beschlüsse zur Veröffentlichung und den Vergabekriterien getrennt werden und dass der Veröffentlichungsbeschluss in der heutigen Sitzung gefasst und der Beschluss über die Vergabekriterien erst in der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht werden solle wird nach kurzer Diskussion verworfen.

 

 

Punkt 2 (Antrag von Herrn Kluge):

 

Die aufgeführten Vergabekriterien (Punkt 6) werden nachfolgend im Einzelnen durchgegangen und beraten. Die Änderungen sind weiter unten im Text benannt.

 

 

Punkt 3 (Antrag von Herrn Kluge):

 

Nach kurzer Diskussion spricht man sich dafür aus, dass die beiden Baugrundstücke nicht in Erbbaupacht vergeben werden sollen, sondern -wie die beiden ersten Grundstücke auch- zum Verkauf stehen sollen.

 

Anschließend wird sich darüber ausgetauscht wie hoch der Kaufpreis sein solle. Es wird festgehalten, dass der Betrag mindestens so hoch sein müsse, dass die Selbstkosten der Gemeinde nicht unterschritten werden. Nachdem die Beträge von 80 €/m², 65 €/m² sowie 60 €/m² kontrovers diskutiert wurden wird vorgeschlagen über diese drei Beträge, unter der Maßgabe, dass die Selbstkosten der Gemeinde nicht unterschritten werden dürfen, abzustimmen. Das Ergebnis der Abstimmung lautet wie folgt:

 

80 €/m²           =          0 Stimmen

65 €/m²           =          6 Stimmen

60 €/m²           =          9 Stimmen

 

Man einigt sich auf einen Kaufpreis von 60 €/m². Wenn die Selbstkosten der Gemeinde höher liegen, so solle der Kaufpreis entsprechend nach oben bis zu dieser Grenze angepasst werden.

 

Hinsichtlich einer Sperrfrist von 30 Jahren werden keine Bedenken geäußert.

 

Auch gegen die Festlegung einer Konventionalstrafe von 500.000 € im Kaufvertrag werden keine Bedenken geäußert.

 

 

In der Anlage zur Vorlage: Wit/000112 werden die Vergabekriterien im Einzelnen durchgegangen. Es werden folgende Änderungen besprochen und kommen nachfolgend zur Abstimmung:

 

·         Nr. 2 Abs. 3: Der Absatz ist zu streichen, da eine Vergabe in Erbpacht nicht gewünscht ist.

 

·         Nr. 5 Abs. 2: Es ist zu ergänzen, dass die Bewerberin/der Bewerber mit der höchsten Punktzahl das erste Wahlrecht auf ein Grundstück bekommen solle.

 

·         Nr. 6: Die Nummerierung ist anzupassen.

 

·         Nr. 6, 5. Ehrenamt: Die neue Formulierung solle lauten: Freiwillige Tätigkeiten des Bewerbers in einer Freiwilligen Feuerwehr seit mehr als einem Jahr.

 

·         Nr. 7: Entfällt komplett, da keine Erbbaupacht gewünscht ist.

 


Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen