Sitzung: 22.06.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: Süd/000110
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Süderende wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 1.816.040,60 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 80.016,42
EUR.
Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet und aufgeteilt. Der Allgemeinen Rücklage sollen 30.686,69 EUR zugeführt werden. Der Ergebnisrücklage werden 49.329,74 EUR zugeführt, sodass die Summe der Ergebnisrücklage 33,33 Prozent der Allgemeinen Rücklage beträgt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 142.271,39 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 55.817,36 EUR werden genehmigt.
Lars Hullermann
erläutert anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Süderende hat den Jahresabschluss 2019
der Gemeinde Süderende mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 55.817,36 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 126.419,19 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 430.100,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 404.299,36 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 25.800,64 EUR unterschritten.