Bürgermeister Christiansen verliest die Vorlage.

 

Es wird von der Gemeindevertretung die Frage gestellt, ob es sich bei dem Antrag um den Bau von 2 Doppelhaushälften mit jeweils 2 Wohnungen handele und ob die Gemeindevertretung für diese Baumaßnahme eine Veränderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde erwirken solle. Nach einer intensiven Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Entschluss, dass die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde nicht weiter verfolgt werden solle.

 

Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht.