Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gemäß Auslobung des durchgeführten Realisierungswettbewerbes „soll der Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Umsetzung und den für die weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen beauftragt werden, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll. Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt. “

 

Der Grundsatzbeschluss zur Projektrealisierung wurde nach Neb/000144 gefasst.

 

Demzufolge sind nun die entsprechenden Vergabeverfahren für die hinzuzuziehenden Fachplanungsleistungen durchzuführen.

 

Dies sind insbesondere die Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) der Fachrichtung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und der Fachrichtung Elektro, des Weiteren die Fachplanung des Tragwerks.

 

Außerdem wird zur bauherrenseitigen Unterstützung des Projektes sowie zur Entlastung des Amtes Föhr-Amrum / Bau- und Planungsamt der Einsatz eines externen Projektsteuerers empfohlen, um den reibungslosen Projekterfolg zu gewährleisten.

 

Die Art der durchzuführenden Vergabeverfahren richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in Verbindung mit der Vergabevorordnung (VgV). Dabei maßgeblich ist der maßgebliche Auftragswert der Leistung. Hieraus ergibt sich, ob das Vergabeverfahren EU-weit oder national durchzuführen ist.

 

Die geschätzten Auftragswerte der hier zu vergebenden Fachplanungsleistungen liegen teils über, teils unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB. Aufgrund der anhängigen Rechtslage zur Verwendung von EU-Fördermitteln sind diese Leistungen aber auch bei Einzel-Losen unterhalb des Schwellenwertes mit einem EU-weiten Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Für die Durchführung von EU-weiten Vergaben wird das Amt Föhr-Amrum samt seiner angehörigen Gemeinden regelmäßig durch die GMSH (Gebäudemanagment Schleswig-Holstein AöR), Kiel unterstützt bzw. in Verbindung mit einem Kooperationsvertrag beauftragt. Hiermit ist die rechtssichere Durchführung von EU-Vergaben gewährleistet.

 

Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrags liegt ein Angebot der GMSH vom 30.04.2021 über die Durchführung der vier genannten Vergabeverfahren vor.

 

Die Vergütung erfolgt üblicherweise nach Zeitaufwand zum Nachweis der tatsächlichen Stunden. Nach geschätztem Gesamt-Aufwand für die vier Vergabeverfahren beträgt der Gesamtauftragswert ca. 34.000 €/netto. Das Angebot wurde durch die Verwaltung geprüft und ist inhaltlich richtig sowie für die zu erbringenden Leistungen angemessen, daher also als wirtschaftliches Angebot anzunehmen. Für die Durchführung der Vergabeverfahren ist aufgrund der EU-Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte bis zum Abschluss eines Fachplaner-Vertrages eine Dauer von ca. 4 Monaten anzusetzen.

 

Beschluss:

 

Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt:

 

-       Projektsteuerleistungen

-       Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) der Fachrichtung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

-       Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) der Fachrichtung Elektro

-       Fachplanung Tragwerksplanung

 

Zur Durchführung der notwendigen EU-weiten Vergabeverfahren wird die GMSH AöR, Kiel, gemäß Angebot vom 30.04.2021 einstimmig beauftragt.