Beschluss:
Der
Gemeindesammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 975.448,42 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 26.319,26 EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 33,33 % der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein sich darüber hinaus
ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur
Einhaltung des Verhältnisses 33,33%/66,66% zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 220.568,47 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 15.453,30 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2018 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum
Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 15.453,30 EUR sollen in der nächsten Sitzung der
Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 28.953,66 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 154.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 136.124,02 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 18.075,98 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig