Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindesammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 975.448,42 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 26.319,26 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis diese 33,33 % der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein sich darüber hinaus ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur Einhaltung des Verhältnisses 33,33%/66,66% zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 220.568,47 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 15.453,30 EUR werden genehmigt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 15.453,30 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 28.953,66 EUR gegenüber.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 154.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 136.124,02 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 18.075,98 EUR unterschritten.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig