Für die Ortsentwicklung sind Förderungen von bis zu 75 % möglich. Bevor mit einem vorzeitigen Beschluss mögliche Förderungen nicht beantragt oder gewährt werden können, setzt die GV den ursprünglichen TOP 13. „Neugestaltung der Inselstraße …“ einstimmig von der TO ab. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

 

Der ursprüngliche TOP 10. „Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters …“ wird durch einstimmigen Beschluss der GV wie folgt umbenannt: „Beratung und Beschlussfassung über die dringliche Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs Hako City Master 650“.