Es wird die Frage gestellt, was die Gemeinde bei einem Verstoß gegen Auflagen eines Bebauungsplanes unternehme. Die Bürgermeisterin antwortet auf diese Frage, dass bei einem Verdacht eines solchen Verstoßes Verbindung mit dem Kreisbauamt aufgenommen und eine Kontrolle des Sachverhalts durchgeführt werde. Bei einem Verstoß seien auch rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.

 

 

Es wird die Aussage getroffen, dass der Brandschutz in ca. 70% der Gemeinde Utersum nicht gewährleistet sei. Diese Meldung werde an das Amt weitergegeben und überprüft.