Beschluss:
Die Eilentscheidung
des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Hess berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
- Anlass
Für
den geplanten Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus sind die Leistungen der
Innenraumgestaltung zu vergeben.
Zum
Zeitpunkt der Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude im August 2020 wurde
die Planung der baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung zunächst nur
optional an Sunder-Plassmann
Architekten vergeben, da der Bauherr erst sehen wollte, wie sich der AN
hinsichtlich seiner Planungsleistungen präsentiert, und ob er auch für die
Objektplanung der Innenräume geeignet scheint. Nachdem der AN am 04.03.2021
seine ersten Ideen zur Innenraumgestaltung präsentiert hatte, wurde in dem
Projektbesprechungstermin zur Innenraumgestaltung vom 09.03.2021 in Wyk auf
Föhr zwischen dem Bürgermeister, Herrn Hess, dem Projektleiter des
Auftraggebers, Herrn von Stülpnagel, dem Objektplaner, Herrn Sunder-Plassmann
und der Projektsteuerin, Frau Bauer, besprochen, dass der Hauptauftrag um die
darin vereinbarten optionalen Stufen erweitert werden soll:
Stufe 2b: Lph. 5 bis Lph. 7 gem. HOAI mit
Bearbeitung der baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung (Kostengruppen
380 und 600 nach DIN 276:2018-12)
Stufe 3b: Lph. 8 gem. HOAI mit Bearbeitung der
baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung (Kostengruppen 380 und 600 nach
DIN 276:2018-12)
Stufe 4b: Lph. 9 gem. HOAI mit Bearbeitung der
baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung (Kostengruppen 380 und 600 nach
DIN 276:2018-12)
Zusätzlich sollen in der
Leistungsphase 3 der Leistungsstufe 1 (Lph. 1 bis Lph. 4) gemäß dem
Hauptauftrag vom 11.09.2020 auch die Objektplanung der festen Einbauten und der
Ausstattung das volle Leistungsbild gemäß Anlage 2.2 und Formblatt II-2.4 aus
Anlage 7.1 des Hauptvertrags sowie die besonderen Leistungen der
Entwicklung eines AquaFöhr-USP mit zugehörigem gestalterischen Leitfaden
(Grobkonzept) und ein Gestaltungskonzept für die gastberührten
Funktionsbereiche durch den AN erbracht werden.
- Grundlagen
o Aufforderung zur
Angebotsabgabe, einschl. Anlagen an:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Datum der Aufforderung: 12.03.2021 per E-Mail)
o Nachtragsangebot von:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Angebotsdatum: 22.03. / 05.04.2021)
o Protokoll Aufklärungs- und
Verhandlungsgespräch mit:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Datum: 06.04.2021)
o Fortgeschriebene
Honorarermittlung vom 08.04.2021 (Hauptauftrag Objektplanung Gebäude und
Nachtrag Innenraumgestaltung)
- Eignungsprüfung
Der AN erfüllt die für die zusätzlichen Leistungen
notwendigen Voraussetzungen. Diese wurden im Hinblick auf die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens zum Hauptauftrag geprüft.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wurde durch die mit
Nachtragsangebot vom 22.03.2021 eingereichten Referenzen nachgewiesen.
- Inhaltliche und rechnerische Angebotsprüfung
Das Angebot des Auftragnehmers Sunder-Plassmann Architekten
wurde inhaltlich sowie rechnerisch geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung inkl. der Sachverhalte aus dem
Aufklärungsgespräch ist in zusammengefasst.
Der Auftragnehmer hat nach Prüfung der
Angebotsunterlagen ein im Sinne der in der HOAI genannten Leistungen der
Objektplanung für Innenräume ein wirtschaftliches Angebot vorgelegt.
Die
Erweiterung der optional angebotenen Leistungen (Stufe 2b, 3b und 4b) und
Integration der Lph.3 und besonderen Leistungen der Innenraumgestaltung in den
Gesamtauftrag des AN stellt sich dem Bauherrn wirtschaftlicher dar, als ein
gesondertes Angebot für die Innenraumgestaltung durch einen Drittanbieter, der
die anrechenbaren Kosten gesondert der HOAI-Tabelle zu Grunde legen würde. Die
Erweiterung des Auftrags von Sunder-Plassmann Architekten mit Erhöhung der
bereits beauftragten anrechenbaren Kosten führt hingegen zu einem im Verhältnis
niedrigerem Honorar, da das Honorar gem. HOAI Honorartafel nicht im gleichen
Maße wie die anrechenbaren Kosten steigt.
Zudem
entfällt durch die Erbringung der Planungsleistungen für die
Innenraumgestaltung durch Sunder-Plassmann Architekten eine Planungsschnittstelle, was
die Reibungsverluste zwischen den Planungsgewerken reduziert.
Außerdem fördert die
Erbringung der Planungsleistungen für das Gebäude und die Innenraumgestaltung
durch einen Entwurfsverfasser die Gesamt-Gestaltung „aus einem Guß“.
- Prüfvermerk zur Gesamtvergütung
- Überprüfung Kostendeckung
Auszug Kostenprognose (Stand 15.03.2021) für das Projekt Aqua Föhr
(alle Beträge brutto):
Es
besteht Kostendeckung für die Beauftragung des Nachtragsangebots.
- Termine
Die
Leistungsphase
3 für die Objektplanung der Innenräume sowie die Leistungsstufen Stufe 2b (Lph. 5 bis Lph. 7), Stufe 3b (Lph. 8) und Stufe 4b (Lph. 9) gemäß dem
Hauptauftrag vom 11.09.2020 werden gemäß dem Rahmenterminplan vom 30.06.2020
(Anlage 8 zum Hauptvertrag) erbracht.
Mit
der besonderen Leistung der Entwicklung eines AquaFöhr-USP mit zugehörigem
gestalterischen Leitfaden (Grobkonzept) soll unmittelbar nach Auftragserteilung
begonnen werden und innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Die
besondere Leistung des Gestaltungskonzepts für die gastberührten Funktionsbereiche
soll in Lph. 3 erbracht und abgeschlossen werden.
- Empfehlung
Wir
empfehlen die Erweiterung des Auftrags von Sunder-Plassmann
Architekten um die Leistungsstufen Stufe 2b
(Lph. 5 bis Lph. 7), Stufe 3b (Lph.
8) und Stufe 4b gemäß dem Hauptauftrag
vom 11.09.2020 und um die zusätzlichen Leistungen der Objektplanung der Innenräume gemäß
dem Nachtragsangebot vom 22.03. / 05.04.2021.
Aufgestellt: |
Geprüft: |
B. Eng. Leon Bartels |
Dipl.
Ing. (FH) Alena Bauer |
iwb
Ingenieure Generalplanung GmbH & Co. KG |
iwb Ingenieure
Generalplanung GmbH & Co. KG |
Pinneberg,
16.04.2021 |
Pinneberg,
16.04.2021 |
Der Bürgermeister hat gemäß
§ 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag an Sunder-Plassmann
Architekten zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig