Herr Andreas Knauer stellt die verschiedenen Variationen für die Erneuerung der Windkraftanlage auf der Kläranlage anhand eine Präsentation vor. Darin werden vier Anlagen unterschiedlicher Größe beschrieben. Diese Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Herr Roth erklärt, das diese Anlage nur genehmigungsfähig ist, weil es sich um eine Nebenanlage zur Kläranlage handelt. Es müssen ca. 50 % des erzeugten Stromes von der Kläranlage direkt abgenommen werden, ansonsten ist eine baurechtliche Genehmigung nicht möglich.

 

Nach einer weiteren Diskussion, in der u.a. Verständnisfragen geklärt werden, wird der Antrag gestellt, abzuklären wie hoch der Gewinn ausfallen würde, bevor die Ausschüsse über die Größe der Anlage entscheiden.

Der Antrag wird seitens des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss abgelehnt. Der Hafenausschuss möchte dies jedoch vorab abgeklärt wissen.

 

Beschluss:

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss: 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Hafenausschuss: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

Im Anschluss wird jedoch kurz ein Meinungsbild abgefragt, für welche Größenordnung sich die beiden Ausschüsse entscheiden könnten.

 

Empfehlung Hafenausschuss:

Für die 1, 5 MW-Anlage bekennt sich 1 Mitglied, für die 750 KW-Anlage 5 Mitglieder des Hafenausschusses.

 

Empfehlung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt mit 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die 1,5 MW-Anlage und mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen für die 750 KW-Anlage.

 

Nach dieser Beschlussfassung verlassen die Mitglieder des Hafenausschusses die Sitzung.