Sitzung: 27.07.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000135
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt.
Der Campingplatz soll weder erweitert noch in seiner derzeitigen Ausdehnung verändert werden. Es sollen jedoch die vorhandenen und zum Teil seit mehr als 35 Jahren bestehenden Gebäude in einen zeitgemäßen Ausbauzustand versetzt werden. Vor dem Hintergrund der geplanten Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden.
Umbau des
vorhandenen Versorgungsgebäudes
Laut Campingplatzverordnung muss der Betreiber oder die Platzleitung ständig erreichbar und auch nachts anwesend sein. Das setzt entsprechende Wohnungen vor Ort in zeitgemäßer und familiengerechter Größe voraus.
Gemäß einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1985 sind im Dachgeschoss des bestehenden Versorgungsgebäudes zwei betriebsbezogene Wohnungen genehmigt. Diese entsprechen weder den heutigen Ansprüchen an Wohnungen in familiengerechter Größe noch den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Wärmeschutz. Sie sollen saniert sowie konstruktiv und brandschutztechnisch optimiert werden. Dazu soll das bisherige Dachgeschoss abgebrochen und ab der Oberkante der Betondecke über dem - in seinen Abmessungen unverändert bleibenden - Erdgeschoss durch einen Neubau ersetzt werden. Die Höhe des bisherigen mittleren Gebäudeteils wird dabei nicht überschritten.
Die drei geplanten Wohnungen sollen ausschließlich betriebsbezogen durch die Familie des Pächters, einen dauernden Mitarbeiter sowie eine Saisonkraft genutzt werden. Diese Nutzung könnte durch eine grundbuchliche Sicherung oder entsprechende Baulast gesichert werden.
Umbau eines
Lagerschuppens und Lagerplatzes
Der nördlich des Versorgungsgebäudes ebenfalls seit mehreren Jahren vorhandene Lagerschuppen ist in der bestehenden Größe (5,5 m x 12,75 m) für den Betrieb der bestehenden Versorgungseinrichtungen zwingend erforderlich. Im Wirtschaftsgebäude stehen weder anderweitige Lagerflächen zur Verfügung noch könnten sie dort eingerichtet werden. Als Lager für den auf dem Campingplatz bestehenden Laden und Bistro, dient der Schuppen der Versorgung der Campingplatznutzer mit Gütern des täglichen Bedarfs. Es ist geplant, den Zustand bzw. das Aussehen des Lagerschuppens zu optimieren.
Ein an den Baukörper des Versorgungsgebäudes angebauter Lagerplatz mit Flachdach (nicht gedämmte Holzkonstruktion) soll umbaut und für dringend benötigte Kühlungsanlagen genutzt werden.
Abstimmungen
mit der Unteren Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat empfohlen, zunächst für den Gebäudeausbau einen Bebauungsplan aufzustellen. Naturschutzrechtliche und baurechtliche Bedenken werden - vorbehaltlich der Prüfung der noch zu erstellenden Unterlagen zum Bauleitverfahren - für diesen kleinen Geltungsbereich zunächst nicht erwartet, da es dabei vor allem um die Bestandssicherung geht und für die Einrichtung der Baustelle außerhalb von Schutzgebieten oder Biotopflächen ausreichend Parkplatzflächen vorhanden sind.
Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Campingplatz wird es aus Sicht der UNB sicherlich noch einige Fragen zu klären geben (Naturschutzgebietsgrenze, genehmigter Bestand, Biotope etc.). Die Erfahrung aus anderen Bauleitverfahren ähnlicher Campingplatzstandorte im Kreis Nordfriesland haben gem. der UNB gezeigt, dass es hier ratsam ist, etwas mehr Zeit einzuplanen (Nachricht von Frau Riewerts vom 25.06.2021).
Änderung
des Flächennutzungsplanes
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch die 8. Änderung des Flächennutzungsplans Amrum aufgestellt.
Beschlussempfehlung:
1. Für den Bereich der bestehenden
Versorgungsgebäude und Stellplatzanlagen des Campingplatzes (Dünencamping
Amrum) südlich der Inselstraße (Inselstraße 125) und westlich der Wohnbebauung
am Passatweg und dem Dünenweg sowie des Meerwasserhallenbades „Badeland“ und
dem Kurmittelhaus am östlichen Ortsrand, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es
werden folgende Planungsziele verfolgt:
a. Festsetzung eines
Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“
gem. § 10 der Baunutzungsverordnung.
b. Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Umbau des vorhandenen Versorgungsgebäudes und eines
Lagerschuppens sowie Lagerplatzes.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.
4. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
5. Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit
einer Frist von einem Monat (30 Tage).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
11 |
davon anwesend: |
7 |
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22
Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.