Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, wird darüber abgestimmt die Tagesordnungspunkte 9 „Einwendungen gegen die Niederschrift über die 8. Sitzung (nichtöffentlicher Teil)“ und 10 „Verschiedenes“ nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür