Die Hauptsatzungen der Föhrer und Amrumer Gemeinden bedürfen einer Überarbeitung und müssen neu erlassen werden. Grund seien verschiedene Änderungen des Kommunalrechts in der vergangenen Zeit.

 

Das Amt Föhr-Amrum habe Entwürfe der neuen Hauptsatzungen für die Gemeinden vorbereitet.

 

Diese enthalten neben den Anpassungen an das Satzungsmuster des Innenministeriums auch die im vergangenen Jahr in die Gemeindeordnung aufgenommenen Regelungen zur Bezuschussung von privater IT-Ausstattung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie zur Durchführung kommunaler Gremiensitzungen als Videokonferenzen. Hierzu hatte das Innenministerium eine Musterformulierung ausgearbeitet, die in die Satzungsentwürfe übernommen wurde.

 

Anfang Mai dieses Jahres legte das Amt Föhr-Amrum exemplarisch einen der Satzungsentwürfe der Kommunalaufsicht zur Vorab-Prüfung vor. Ende Juni bestätigte die Kommunalaufsicht die Genehmigungsfähigkeit des Satzungsentwurfs.

 

Zwischenzeitlich wurde jedoch die Regelung zur Durchführung von Gremiensitzungen als Videokonferenzen in der Gemeindeordnung geändert. Möglich ist nun auch die Durchführung von Wahlen im Rahmen virtueller Gremiensitzungen. Allerdings ist derzeit unklar, wie dieser neue Teilaspekt der Regelung in die Hauptsatzungen der Gemeinden übertragen werden kann. Eine entsprechende Anpassung der Musterformulierung des Innenministeriums steht hier noch aus. Eine Anfrage des Amtes Föhr-Amrum an den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag dazu blieb bislang unbeantwortet. Auch die Kommunalaufsicht konnte in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.

 

Das Amt Föhr-Amrum schlägt daher den Gemeinden vor, entweder (a) die neuen Hauptsatzungen zeitnah zunächst ohne die Regelung zur Durchführung virtueller Gremiensitzungen zu erlassen und diese im Wege einer Nachtragssatzung zu ergänzen, sobald die Musterformulierung des Innenministeriums angepasst wurde, oder (b) die neuen Hauptsatzungen erst dann zu erlassen, wenn die angepasste Musterformulierung vorliegt und in den jeweiligen Satzungsentwurf übernommen werden kann. 

 

Das Amt Föhr-Amrum wird sich deshalb ab Mitte Juli mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen bezüglich der neuen Hauptsatzungen zu besprechen.

 

Im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit virtueller Gremiensitzungen weist das Amt Föhr-Amrum darauf hin, dass den Gemeinden gegenwärtig noch kein Videokonferenzsystem zur Verfügung gestellt werden kann, welches die rechtskonforme Umsetzung von Videositzungen der kommunalen Gremien ermöglicht und vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her in einem angemessenen Rahmen steht. Ein solches System wird derzeit durch den ITV.SH, Dataport und das Digitalisierungsministerium für die Kommunen in Schleswig-Holstein entwickelt. Der Zeitpunkt der Einführung dieses Systems ist allerdings noch offen.