Sitzung: 01.07.2021 Amtsausschuss
Die Hauptsatzungen der Föhrer und Amrumer
Gemeinden bedürfen einer Überarbeitung und müssen neu erlassen werden. Grund
seien verschiedene Änderungen des Kommunalrechts in der vergangenen Zeit.
Das Amt Föhr-Amrum habe Entwürfe der neuen
Hauptsatzungen für die Gemeinden vorbereitet.
Diese enthalten neben den Anpassungen an das
Satzungsmuster des Innenministeriums auch die im vergangenen Jahr in die
Gemeindeordnung aufgenommenen Regelungen zur Bezuschussung von privater IT-Ausstattung der Gemeindevertreterinnen
und Gemeindevertreter sowie zur Durchführung
kommunaler Gremiensitzungen als Videokonferenzen. Hierzu hatte das
Innenministerium eine Musterformulierung ausgearbeitet, die in die
Satzungsentwürfe übernommen wurde.
Anfang Mai dieses Jahres legte das Amt
Föhr-Amrum exemplarisch einen der Satzungsentwürfe der Kommunalaufsicht zur
Vorab-Prüfung vor. Ende Juni bestätigte die Kommunalaufsicht die
Genehmigungsfähigkeit des Satzungsentwurfs.
Zwischenzeitlich wurde jedoch die Regelung zur
Durchführung von Gremiensitzungen als Videokonferenzen in der Gemeindeordnung
geändert. Möglich ist nun auch die Durchführung von Wahlen im Rahmen virtueller
Gremiensitzungen. Allerdings ist derzeit unklar, wie dieser neue Teilaspekt der
Regelung in die Hauptsatzungen der Gemeinden übertragen werden kann. Eine
entsprechende Anpassung der Musterformulierung des Innenministeriums steht hier
noch aus. Eine Anfrage des Amtes Föhr-Amrum an den Schleswig-Holsteinischen
Gemeindetag dazu blieb bislang unbeantwortet. Auch die Kommunalaufsicht konnte
in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Das Amt Föhr-Amrum schlägt daher den
Gemeinden vor, entweder (a) die neuen Hauptsatzungen zeitnah zunächst ohne die
Regelung zur Durchführung virtueller Gremiensitzungen zu erlassen und diese im
Wege einer Nachtragssatzung zu ergänzen, sobald die Musterformulierung des
Innenministeriums angepasst wurde, oder (b) die neuen Hauptsatzungen erst dann
zu erlassen, wenn die angepasste Musterformulierung vorliegt und in den
jeweiligen Satzungsentwurf übernommen werden kann.
Das Amt Föhr-Amrum wird sich deshalb ab
Mitte Juli mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden in
Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen bezüglich der neuen Hauptsatzungen
zu besprechen.
Im Hinblick auf die technische
Durchführbarkeit virtueller Gremiensitzungen weist das Amt Föhr-Amrum darauf
hin, dass den Gemeinden gegenwärtig noch kein Videokonferenzsystem zur
Verfügung gestellt werden kann, welches die rechtskonforme Umsetzung von
Videositzungen der kommunalen Gremien ermöglicht und vom
Kosten-Nutzen-Verhältnis her in einem angemessenen Rahmen steht. Ein solches
System wird derzeit durch den ITV.SH, Dataport und das
Digitalisierungsministerium für die Kommunen in Schleswig-Holstein entwickelt.
Der Zeitpunkt der Einführung dieses Systems ist allerdings noch offen.