Frau Ursula Angott stellt den Antrag, dass die Einladung sowie die Sitzungsunterlagen nach Möglichkeit bereits 14 Tage vor der Sitzung übersandt werden sollten, damit eine optimale Vorbereitung auf die Sitzung gewährleistet sei.

 

Frau Anke Zemke vom Amt Föhr-Amrum erläutert, dass die gesetzliche Frist gemäß § 34 GO eine Woche beträgt, man aber gerne versuchen werde, sofern möglich, die Unterlagen auch schon früher zu versenden.