Herr Kluge weist auf seinen Antrag vom 09.06.2021 zur Tagesordnung hin. Hier heißt es in Nr. 4: „Bericht über die Prüfung der Frage: Aufstellung eines B-Planes für den Bereich Traumstraße Nordseite und Ellenbogenweg“. Zunächst wurde klargestellt, dass bei der jüngsten Abstimmung mit der Landesplanung die wohnbauliche Entwicklung im Bereich südlich der Traumstraße, nördlich der Straße Taft und östlich der Dorfstraße im Fokus lag (siehe auch Beschluss zum TOP 9 in der Sitzung am 29.09.2020). Die Prüfung der planungsrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude im Bereich Traumstraße Nordseite und Ellenbogenweg ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Bau- und Planungsamt wird die Planungsmöglichkeiten noch einmal prüfen. Es wird von Herrn Koblun bereits auf die bestehenden Waldflächen in dem Bereich und den gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstand von 30 m hingewiesen.