Der Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft habe aufgrund der Beschwerden wegen des Fluglärms mit der Flugaufsicht Kiel gesprochen. Ein Vertreter sei für einen Ortstermin auf der Insel gewesen.

 

Seitens der Flugaufsicht habe es die klare Aussage gegeben, dass eine Betriebspflicht entsprechend der Betriebserlaubnis (10:00 Uhr bis 19:00 Uhr) bestehe. Eine Schließung der Mittagszeit hätte zudem zur Folge, dass auch der Rettungshubschrauber nicht landen dürfte.

 

Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass das Problem nicht der Rettungshubschrauber gewesen sei, sondern die Starts in der Mittagszeit und die Hubschrauberrundflüge.