Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

An der sogenannten „Unteren Wandelbahn“ in Wittdün auf Amrum (Höhe Strandbar) befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Strandzugang ein abgängiges und nicht mehr zeitgemäßes Holzspielschiff auf dem Kniepstrand. An dieser Stelle präsentiert sich der Kniepsand in seiner breitesten Ausdehnung mit über 2 km auf Amrum, weswegen dieser Standort mit der bereits abgeschlossenen Neugestaltung der „Strandbar“ und einer im Bau befindlichen Holzterrasse (200 qm) nochmals deutlich aufgewertet werden soll. Im seitlich vorgelagerten Bereich soll zur synergetischen Angebotserweiterung und aktivem Naturerleben auf dem „Kniep“ ein Sport- und Spielstrand mit einem neu gestalteten und möglichst thematisch ausgerichteten Spielschiff (z. B. Kutter) mit barrierefreien Elementen, einer Wasserspielanlage, Spieltoren für Fußball oder Handball, Ringtennisanlagen bzw. Beach-Badminton und Volleyballfeld und gesamtinsularer Strahlkraft errichtet werden.

 

Das Angebot soll sich insbesondere - auch im Zusammenhang mit dem Standort Strandbar – zielgruppenorientiert an Familien, Jugend- und Kindergruppen Amrums und Tagesgäste richten. Es soll zudem ortsbezogen die Angebotsstruktur der in unmittelbarer Nähe befindlichen Einrichtungen (Jugendherberge, Landschulheim Berlin Wilmersdorf, DRK Mutter-Kind-Kurheim) unterstützen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen, plant die Gemeinde Wittdün auf Amrum die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Im Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ wird die Fläche zum Teil als Naturstrand und Grünfläche mit Schutzpflanzung dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll daher gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Amrum aufgestellt werden.

 

Beschlussempfehlung:

 

1.    Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich der Oberen Wandelbahn, westlich der Strandbar „Seehund“, in unmittelbarer Nähe zum Strandzugang, im Bereich des bestehenden Holzspielschiffes auf dem Kniepstrand die 9. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

a)    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Sport- und Spielplatzes am Kniepstrand.

b)    Schaffung neuer (Natur-) Erlebnisbereiche.

c)    Erweiterung der touristischen Angebotsstruktur i. V. m. dem insularen touristischen Entwicklungskonzept.

d)    Steigerung der Attraktivität und Qualität der Freizeitangebote in der Gemeinde.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer Frist von einem Monat (30 Tage).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

11

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.