Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der bestehenden Versorgungsgebäude und Stellplatzanlagen des Campingplatzes in Wittdün auf Amrum (Dünencamping Amrum) südlich der Inselstraße (Inselstraße 125) und westlich der Wohnbebauung am Passatweg und dem Dünenweg sowie des Meerwasserhallenbades „Badeland“ und dem Kurmittelhaus am östlichen Ortsrand die 8. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

a.    Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ gem. § 10 Baunutzungsverordnung.

b.    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Sicherung der Bestandsgebäude des Campingplatzes sowie zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Umbau des vorhandenen Versorgungsgebäudes, eines Lagerschuppens sowie Lagerplatzes.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer Frist von einem Monat (30 Tage).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine  Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße in der Gemeinde Wittdün auf Amrum gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt.

 

Vor dem Hintergrund geplanter Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Der Campingplatz soll weder erweitert noch in seiner derzeitigen Ausdehnung verändert werden. Es sollen jedoch die vorhandenen und zum Teil seit mehr als 35 Jahren bestehenden Gebäude zum Teil umgebaut und in einen zeitgemäßen Ausbauzustand versetzt werden. Vorgesehen ist der Umbau des vorhandenen Versorgungsgebäudes, eines Lagerschuppens sowie Lagerplatzes.

 

Parallel zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch plant die Gemeinde Wittdün auf Amrum die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“.

Anlagen:

 

1)    Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“

 

 

 

Anlage 1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“