Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Zemke.

Frau Zemke berichtet im Folgenden über die einzelnen Programme, die es derzeit gebe.

 

Basis DigitalPakt      (Mittelbewilligung i.H.v. 358.235,95 EUR)

 

Eine aktuelle Neuerung ist, dass die Antragstellung für die Phase 2 (Präsentationstechnik) vereinfacht werde.

 

Allerdings müssen die Kosten für die Phase 1 (Schaffung der Infrastruktur) erst grob feststehen, bevor weitere Anschaffungen der Phase 2 getätigt werden können. Einige Präsentationsmedien würden für verschiedene Schulen bereits angeschafft und installiert.

 

Die Umbau- und Verkabelungsarbeiten für die Netzwerkstruktur in der Grundschule Föhr-Land (an beiden Standorten), der Rüm-Hart-Schule sowie den nicht vom Umbau umfassten Räumlichkeiten der Eilun Feer Skuul sind in der Planung und sollen im kommenden Jahr (Ziel ist bis zum Ende der Sommerferien) umgesetzt werden.

 

Es sei ein Eigenanteil des Amtes Föhr-Amrum i.H.v. 15% seitens des Gesetzgebers gefordert.

 

Sofortausstattungsprogramm – Schüler (Mittelbewilligung i.H.v. 41.900 EUR)

 

Die Gelder wurden in 2020vollumfänglich abgerufen und die angemeldeten Bedarfe der Schulen konnten gedeckt werden.

 

Es werde kein Eigenanteil des Amtes Föhr-Amrum seitens des Gesetzgebers gefordert.

 

Sofortausstattungsprogramm - Lehrer

 

Die Geräte (Leihgeräte) werden von den Schulen ausgesucht und sollen kompatibel zum Medienentwicklungsplan sowie dem Ausstattungsprofil der Schule sein. Es stelle ein Problem dar, dass insgesamt lediglich vier Geräte zur Auswahl stehen und eine Beschaffung der Geräte durch den Schulträger in diesem Sofortausstattungsprogramm nicht möglich sei. Nach Auswahl der Geräte durch die Schule folge die Abstimmung mit dem Schulträger und die Bestellung werde dann wiederum direkt durch die Schule vorgenommen.

 

Kostenträger für dieses Sofortausstattungsprogramm ist das Land Schleswig-Holstein.

 

Sofortausstattungsprogramm – Administration (Mittelbewilligung i.H.v. 26.664,90 EUR)

 

Umfasst von diesem Programm sind:

 

·         Personalkosten für bereits beschäftigte Arbeitnehmer

·         Dienstleistungen externer Dritter

·         Qualifizierung und Weiterbildung IT-Personal

 

Es werde ein Eigenanteil des Amtes Föhr-Amrum i.H.v. 10% seitens des Gesetzgebers gefordert.