Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Braun Frau Rothert.

 

Diese berichtet, die Mittelanmeldungen für den Amtshaushalt lägen vor. Die Umsatzsteuererklärungen für 2020 seien inzwischen abgegeben.

 

Ihr sei die ungewöhnliche Höhe der überplanmäßigen Ausgaben aufgefallen. Hier sollte künftig sorgfältiger geplant werden. Dies sei auch für die Liquiditätsplanung wichtig.

 

Sie schlägt vor, künftig in regelmäßigen Abständen eine Übersicht der Finanzen zu erstellen.

 

Weiterhin macht sie auf die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2023 aufmerksam. Die Kommunen seien dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die in Rechnung gestellte Leistung auch von einem anderen erbracht werden könnte. Aus diesem Grunde würden demnächst alle bestehenden Verträge auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht hin geprüft. Ein Vorteil sei, dass die Gemeinden dann auch vorsteuerabzugsberechtigt seien.

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Sie weist darauf hin, dass es unabdingbar sei, dass der Rechnungsempfänger bei Rechnungsausgang, aber auch bei Rechnungseingang korrekt sei. Sie berichtet ausführlich anhand des anliegenden Musters einer ordnungsgemäßen Rechnung bis 250,00 € brutto und über 250,00 € brutto. Sie bittet darum, die Eingangsrechnungen gegebenenfalls zunächst zur Prüfung an das Amt weiterzuleiten. Für Rückfragen stehe sie gerne zur Verfügung.

 

Frau Braun dankt Frau Rothert für ihre Ausführungen.