Beschluss:

 

Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Datum vom 03.06.2021 wird abgelehnt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Es ist ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Datum vom 03.06.2021 bei der Gemeinde / dem Bau- und Planungsamt eingegangen.

Der Antragsteller beabsichtigt auf den Flurstücken 43 und 45 auf dem Flur Nr.4 vier zusätzliche Wohngebäude mit Dauer- und Ferienwohnungen zu errichten. Ein Entwurf des geplanten Bauvorhabens ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Für die Umsetzung des Vorhabens wäre die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 bzw. der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 erforderlich, da der Entwurf den derzeit geltenden Festsetzungen in folgenden Punkten widerspricht:

  • Es ist momentan im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Utersum eine GRZ von 0,1 festgesetzt. Das Vorhaben wäre in diesem Rahmen nicht umsetzbar.

Außerdem sollte zur Sicherung der Dauerwohnungen, die Art der baulichen Nutzung in ein Sondergebiet geändert werden.

Darüber hinaus wurde durch die am 13.05.2017 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung der Ferienwohnungsbegriff im § 13a BauNVO klargestellt und bisher auf den Bestandsplan noch keine Anwendung findet.

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die Aufstellung der 2. Vorhabenbezogenen Änderung des B-Plans Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.

 

Im Laufe der Diskussion wird deutlich, dass das Vorhaben nicht den Vorgaben der Gemeinde entspricht.


Abstimmungsergebnis:           7 Nein-Stimmen          1 Enthaltung