Beschluss:
Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Datum vom 03.06.2021 wird abgelehnt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Es
ist ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Datum vom 03.06.2021
bei der Gemeinde / dem Bau- und Planungsamt eingegangen.
Der
Antragsteller beabsichtigt auf den Flurstücken 43 und 45 auf dem Flur Nr.4 vier
zusätzliche Wohngebäude mit Dauer- und Ferienwohnungen zu errichten. Ein
Entwurf des geplanten Bauvorhabens ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Für
die Umsetzung des Vorhabens wäre die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 bzw.
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 erforderlich, da der Entwurf den
derzeit geltenden Festsetzungen in folgenden Punkten widerspricht:
- Es ist momentan im Bebauungsplan Nr. 3
der Gemeinde Utersum eine GRZ von 0,1 festgesetzt. Das Vorhaben wäre in
diesem Rahmen nicht umsetzbar.
Außerdem
sollte zur Sicherung der Dauerwohnungen, die Art der baulichen Nutzung in ein
Sondergebiet geändert werden.
Darüber
hinaus wurde durch die am 13.05.2017 in Kraft getretene Novellierung des
Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung der Ferienwohnungsbegriff im §
13a BauNVO klargestellt und bisher auf den Bestandsplan noch keine Anwendung
findet.
Da es
sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die
Aufstellung der 2. Vorhabenbezogenen Änderung des B-Plans Nr. 3 im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Im Laufe der Diskussion wird deutlich, dass das Vorhaben nicht den Vorgaben der Gemeinde entspricht.
Abstimmungsergebnis: 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung