Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 16 bis 21 nichtöffentlich zu beraten.   

 


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 16 bis 21 nicht öffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.  


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 9 Ja-Stimmen