Beschluss:
1. Über die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der
Abwägungstabelle (Anlage 1 der Vorlage) enthaltenen Beschlussvorschläge
entschieden.
2. Die sich aus den
Beschlussvorschlägen ergebenden Änderungen sind abschließend in das
Einzelhandelskonzepts einzuarbeiten. Das Bau- und Planungsamt wird gebeten, das
Büro Junker + Kruse über die beabsichtigten Änderungen zu informieren.
3. Die Stadtvertretung
beschließt den Entwurf des „Einzelhandelskonzept 2020“ in der Fassung von
Oktober 2020 (Anlage 2 der Vorlage) mit den Änderungen gemäß den
Beschlussvorschlägen in der Abwägungstabelle als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 BauGB.
4. Der Beschluss des
Einzelhandelskonzeptes durch die Stadtvertretung ist ortsüblich bekannt zu
machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo das Konzept während der
Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass das Einzelhandelskonzept
ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
19 |
davon
anwesend: |
17 |
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenenthaltungen: |
0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes wurde durch das Bau- und Planungsamt durchgeführt. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes hat in der Fassung von Oktober 2020 in der Zeit vom 30.10.2020 bis zu 30.11.2020 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Zeitgleich wurde eine Beteiligung der von der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes möglicherweise berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Außerdem hat am 04.12.2020 ein Erörterungstermin mit einem Vertreter des Handels- und Gewerbeverein Föhr e. V. stattgefunden. Zudem wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes vom Bau- und Planungsamt geprüft.
Alle im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Ebenfalls sind in der Abwägungstabelle die Beschlussvorschläge zu den jeweiligen Stellungnahmen enthalten. Insgesamt wurden keine kritischen Stellungnahmen abgegeben. Es ist somit nicht erforderlich über inhaltliche Änderungen zu beraten, die vorgeschlagenen Änderungen haben lediglich redaktionellen Charakter.
Durch den abschließenden Beschluss erhält das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB eine Verbindlichkeit in Form einer kommunalen Eigenbindung. Das Einzelhandelskonzept ist nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung gem. § 1 Abs. 6 BauGB mit seinen Zielen und Grundsätzen künftig in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für künftige Entscheidungen zu Ansiedelungen, Veränderungen oder Verlagerungen von Einzelhandelsbetrieben bietet das Einzelhandelskonzept eine fundierte, empirisch abgesicherte und gemeinschaftlich getragene Grundlage.
Die Träger öffentlicher Belange seien informiert worden. Seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der IHK gebe es ausdrücklich positive Rückmeldungen zum Einzelhandelskonzept.
Abstimmungsergebnis: einstimmig