Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Aufträge zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeugs LF 10 als Vorratsbeschluss über das GMSH an die Anbieter der wirtschaftlichsten Angebote zu vergeben. (Option 1)


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Zur Umsetzung des beschlossenen Fahrzeugkonzepts für die Freiwillige Feuerwehr Wyk auf Föhr auf der Basis der Feuerwehrbedarfsplanung ist das vorhandene Löschfahrzeug TLF 16/25 durch ein LF 10 zu ersetzen. Im Jahre 2019 wurde diese geplante Ersatzbeschaffung bereits in einem Einzelverfahren EU-weit ausgeschrieben. Im Ausschreibungsergebnis wurde eine Kostenüberschreitung von 23,19 % gegenüber den kalkulierten Planungskosten festgestellt. Die Ausschreibung wurde aufgehoben. Im Jahre 2020 wurde vom Land Schleswig-Holstein ein Sonderbeschaffungsprogramm für Löschfahrzeuge der Baureihe LF/HLF 10 aufgelegt. Die Beschaffung wird durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) und der Kommunalberatungsgesellschaft KUBUS vollumfänglich betreut. Die Ausschreibekosten trägt das Land Schleswig-Holstein. Neben der Stadt Wyk auf Föhr nehmen 40 weitere Kommunen an der Ausschreibung teil. Das Vergabeverfahren ist nunmehr soweit vorangeschritten, dass die Vergabebeschlüsse von den zuständigen Gremien gefasst werden können. Damit die Vergabe in den einzelnen Losen zügig erfolgen kann, sind nachfolgende Optionen gangbar:

 

Option 1:

Die Kommune fasst bis zum 25.10.2021 einen Vorratsbeschluss, in dem festgelegt wird, dass die Zuschläge auf die wirtschaftlichsten Angebote der jeweiligen Lose zu erteilen sind, denn nach § 127 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Grundlage dafür bilden nach Satz 2 die im Vorwege festgelegten Zuschlagskriterien. Ein Ermessensspielraum der Kommunen besteht diesbezüglich nicht mehr. Die Bewertungskriterien und die Mindestanforderungen wurden mit Start der Ausschreibung festgelegt und sind im Nachhinein nicht mehr zu ändern. Derjenige Bieter, der das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis abgegeben hat, muss den Zuschlag erhalten, vgl. § 58 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV).

 

Option 2:

Einberufung einer Sondersitzung zur Beschlussfassung voraussichtlich in dem Zeitraum vom 25.10.2021 bis zum 03.11.2021 nach Übersendung des Vergabevorschlags durch das GMSH. In dieser Option wären dann die Preise und die jeweiligen Anbieter bekannt.

 

Er erklärt, der Finanzausschuss habe sich einstimmig für Option 1 ausgesprochen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig