Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Der 2. stellv. Bürgermeister Olufs betritt nach erfolgter Beschlussfassung wieder den Sitzungsraum.

 


Die Vorsitzende trägt anhand der Vorlage zum Sachverhalt vor und teilt mit, dass es eine inhaltliche Ergänzung der Gebietsbezeichnung in den Anlagen „“Wrixum B3-1Änderung_Veränderungssperre Satzung“ und „Geltungsbereich 1Ä BPlan Nr. 3 Wrixum“ zur Vorlage gibt. Die Gebietsbezeichnung in den Anlagen wird erweitert um folgende Textpassage:

 

„sowie im Süden das Gebiet zwischen den Straßen Linge und Fehrstieg“

 

Der Plangeltungsbereich wird entsprechend der ergänzten Gebietsbezeichnung angepasst.

 

Die geänderten Anlagen zur Vorlage wird unter den anwesenden Gemeindevertreter/innen verteilt.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2021 die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

·         Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Dauerwohnen und Tourismus“ über fast den kompletten Geltungsbereich , um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;

·         Festsetzung einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung auf 50 % der zulässigen Geschossfläche, um den Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;

·         Festsetzung einer Mindestgröße für Baugrundstücke von 850 m² (übernommen aus dem Ursprungsplan), um eine weitere Teilung von Grundstücken - die nicht dem Ortsbild entspricht- zu verhindern,

·         Ausnahmsweise können zugelassen werden: Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Räume für freie Berufe.

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 


Abstimmungsergebnis:      

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 2. stellv. Bürgermeister Hark Olufs