Sitzung: 23.09.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Wri/000113/1
Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Gemeindevertreterin Kohn betritt nach erfolgter Beschlussfassung wieder den Sitzungsraum.
Die Vorsitzende
führt anhand der Beschlussvorlage kurz in den Sachverhalt ein.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat am 23.09.2021 die Aufstellung für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 6 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen. Dabei wurden
folgende Planungsziele festgelegt:
·
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Tourismus“ über fast den kompletten Geltungsbereich , um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und
Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und
Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
·
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung auf 50
% der zulässigen Geschossfläche, um den Dauerwohnraum zu sichern und in
Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;
Mit dem Erlass der
Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der
Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden
dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen
Bebauungsplans entgegenstehen.
Es werden keine weiteren Nachfragen gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;
davon
anwesend: 9; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: Gemeindevertreterin Christina Kohn